AfD scheitert mit Wahlprotest gegen Landrats-Stichwahl in Spree-Neiße
Der Kreistag Spree-Neiße hat einen Wahlprotest der AfD gegen die jüngste Stichwahl um das Amt des Landrats zurückgewiesen. Die Partei hatte das Ergebnis angezweifelt und mögliche Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren geltend gemacht. Ihre Bedenken wurden von den lokalen Behörden letztlich abgewiesen.
Der Streit begann nach der Wahl am 22. März, bei der der CDU-Kandidat Martin Heusler mit 51,5 Prozent der Stimmen knapp gegen die AfD-Kandidatin Christine Beyer gewann, die auf 48,5 Prozent kam. Die AfD reichte später formell Einspruch ein und verwies auf auffällige Unterschiede im Wahlverhalten: Heusler erhielt 70,6 Prozent der Briefwahlstimmen, aber nur 45,9 Prozent der Stimmen vor Ort, während Beyer an den Wahlurnen 54,1 Prozent holte, per Briefwahl jedoch lediglich 29,4 Prozent.
Die Partei wies zudem auf eine ungewöhnlich hohe Zahl wahlberechtigter Bürger hin, die Wahlunterlagen angefordert, aber letztlich nicht abgestimmt hatten. Der Kreiswahlleiter wies diese Vorwürfe jedoch als unbegründet zurück und erklärte, es fehle an ausreichenden Beweisen. Als die Angelegenheit zur Abstimmung stand, stimmte eine Mehrheit der Kreistagsmitglieder gegen den AfD-Antrag und bestätigte damit das ursprüngliche Wahlergebnis.
Trotz der Ablehnung bleibt der AfD die Möglichkeit, den Fall vor dem Verwaltungsgericht Cottbus weiterzuverfolgen. Die Entscheidung des Kreistags bestätigt Heuslers Sieg als Landrat. Zwar stehen der AfD noch rechtliche Schritte offen, doch vorerst bleibt das Wahlergebnis bestehen. Die Behörden haben die Integrität des Wahlverfahrens in Spree-Neiße erneut betont.






