Bauvorschriften sollen gelockert werden – NKR schlägt dreistufiges Qualitätssystem vor
Wilhelm RoskothBauvorschriften sollen gelockert werden – NKR schlägt dreistufiges Qualitätssystem vor
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) Deutschlands hat weitreichende Änderungen der Bauvorschriften vorgeschlagen, um die Kosten zu senken und die Wohnungsnot zu lindern. Die Empfehlungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die Bundesregierung neue Gesetzesvorhaben vorbereitet – erste Eckpunkte für einen vereinfachten Bauvertrag wurden von den zuständigen Ministern bereits skizziert.
Bundesbauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig stellten kürzlich Pläne für einen Bauvertrag Typ E vor. Das neue Regelwerk soll Bauvorschriften straffen und die Ausgaben reduzieren. Im Justizministerium wird derzeit ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, der in den kommenden Monaten erwartet wird.
Der NKR unter Leitung von Präsident Lutz Goebel argumentiert, dass viele der aktuellen Bauvorschriften für Sicherheit und Gesundheit nicht zwingend erforderlich seien. In einem Positionspapier schlägt der Rat vor, überflüssige Standards abzuschaffen oder zu lockern, um die Kosten zu drücken. Kernstück des Vorschlags ist ein gestuftes System, in dem Bauträger zwischen Grund-, Mittel- und Premium-Qualitätsstufen wählen könnten.
Laut NKR-Plänen soll die Grundausführung zur Standardoption werden. Abweichungen wären nur zulässig, wenn sie höheren Qualitätsanforderungen entsprechen. Zudem regt der Rat an, die relevanten DIN-Normen anzupassen, um diesen flexiblen Ansatz zu unterstützen.
Die Empfehlungen des NKR sollen der Regierung als Leitlinie für die Ausarbeitung des Bautyp-E-Gesetzes dienen. Falls umgesetzt, könnten die Änderungen die Baukosten senken und das Wohnungsangebot erhöhen. Der anstehende Gesetzentwurf des Justizministeriums wird zeigen, wie diese Vorschläge konkret in die Gesetzgebung einfließen.






