Betrüger erpressen Balkon-Solaranlagen-Besitzer mit falschen Bußgeld-Forderungen
Michael TextorBetrüger erpressen Balkon-Solaranlagen-Besitzer mit falschen Bußgeld-Forderungen
Bundesnetzagentur warnt vor gefälschten Schreiben an Besitzer von Balkon-Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur hat die Öffentlichkeit vor betrügerischen Briefen gewarnt, die sich gezielt an Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen auf Balkonen richten. In den gefälschten Schreiben werden Empfänger unter dem Vorwand angeblicher Meldepflichtverstöße zur Zahlung von Bußgeldern aufgefordert – und nutzen dabei die Unsicherheit vieler Verbraucher im Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben für kleine Solaranlagen aus.
Die Betrüger werfen den Adressaten vor, ihre Photovoltaik-(PV)-Module nicht im Marktstammdatenregister erfasst zu haben. Sie drohen mit einem Sofortbußgeld in Höhe von 41,60 Euro, das sich auf 208 Euro erhöht, falls die Summe nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen wird. Zudem verlangen die falschen Schreiben eine umgehende Registrierung sowie die jährliche Abgabe eines EEG-Berichts.
Die Behörde weist auf mehrere Ungereimtheiten in den Briefen hin, darunter falsche Absenderangaben und Telefonnummern. Tatsächlich müssen Besitzer von Balkon-Solaranlagen ihre Anlage zwar innerhalb eines Monats nach Installation anmelden und jährlich Zählerstände melden, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Betrüger missbrauchen diese Vorschriften jedoch, um Druck aufzubauen und ihre Opfer unter Zeitnot zu setzen.
Die Behörden raten allen, die ein solches Schreiben erhalten, die Zahlungsaufforderung keinesfalls zu befolgen. Stattdessen sollte der Vorfall umgehend bei der Polizei als Betrugsversuch angezeigt werden.
Die Warnung erfolgt zu einer Zeit, in der Balkon-Solaranlagen in Deutschland immer beliebter werden. Zwar gibt es bei Verstößen gegen die Meldepflicht tatsächlich Sanktionen, doch betont die Bundesnetzagentur, dass offizielle Schreiben niemals auf diese Weise sofortige Zahlungen einfordern würden. Empfänger verdächtiger Post werden aufgefordert, die Echtheit direkt bei der Bundesnetzagentur zu überprüfen.






