Bundestag lockert Arbeitsschutzregeln für KMU – was sich jetzt ändert
Michael TextorBundestag lockert Arbeitsschutzregeln für KMU – was sich jetzt ändert
Der Deutsche Bundestag hat eine Reform verabschiedet, die die Arbeitsschutzvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) lockert. Die neuen Regeln erhöhen die Mitarbeitergrenze für die Pflicht zur Bestellung eines eigenen Sicherheitsbeauftragten von 20 auf 50 Beschäftigte. Befürworter argumentieren, dass die Änderung die Kosten senkt und tausende Betriebe von bürokratischem Aufwand entlastet.
Bisher mussten Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern einen Arbeitsschutzbeauftragten benennen. Durch die Reform sind nun Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten von dieser Verpflichtung befreit. Größere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern können künftig mit nur einem Sicherheitsbeauftragten auskommen – sofern sie nicht in Hochrisikobranchen tätig sind.
Die Bundesregierung verspricht sich von dem Schritt eine jährliche Entlastung der KMU in Höhe von rund 135 Millionen Euro. Schätzungen zufolge werden etwa 123.000 Sicherheitsbeauftragte nicht mehr benötigt, da viele kleine Betriebe unter die neue Grenze fallen. Die Minister betonen, dass die Reform Unternehmen ermöglichen werde, sich auf Wachstum statt auf Papierkram zu konzentrieren.
Kritiker, darunter die Grünen und die Linke, warnen jedoch, dass weniger Sicherheitsbeauftragte das Unfallrisiko erhöhen könnten. Besonders in gefährdeten Branchen sei eine strenge Aufsicht unverzichtbar. Fachleute fordern zudem eine sorgfältige Beobachtung der langfristigen Auswirkungen auf den Arbeitsschutz.
Die Reform ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Bürokratieabbau für kleinere Unternehmen. Zwar verspricht sie finanzielle Entlastung, doch wie sich die Änderungen auf die Arbeitssicherheit auswirken, hängt davon ab, wie die Betriebe damit umgehen. Bisher hat die Regierung noch keine konkreten Maßnahmen vorgelegt, um die Unfallzahlen unter dem neuen System zu erfassen.






