25 May 2026, 00:26

CDU fordert schärfere Einbürgerungsregeln und Ende der doppelten Staatsangehörigkeit

Unionspolitiker fordern Verschärfung der Naturalisierungsregeln

CDU fordert schärfere Einbürgerungsregeln und Ende der doppelten Staatsangehörigkeit

Zwei CDU-Politiker haben weitreichende Änderungen der deutschen Staatsbürgerschaftsgesetze vorgeschlagen. Alexander Throm und Roman Poseck fordern strengere Regeln für Einbürgerungen und die doppelte Staatsangehörigkeit. Ihre Vorschläge umfassen längere Mindestaufenthaltszeiten und schärfere Kontrollen, wer mehrere Pässe besitzen darf.

Alexander Throm plädiert dafür, die reguläre Aufenthaltsdauer vor einer Einbürgerung wieder auf acht Jahre festzusetzen. Derzeit ist die Frist in manchen Fällen kürzer. Zudem argumentiert er, dass die Aufenthaltszeit erst ab Erhalt einer Niederlassungserlaubnis zählen sollte. Seiner Ansicht nach sind die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis bereits strenger als die für die Staatsbürgerschaft.

Throm schlug darüber hinaus vor, Einbürgerungen für Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus zu verbieten. Zudem regte er an, die grundsätzliche Zulässigkeit der doppelten Staatsangehörigkeit abzuschaffen und sie nur in seltenen Ausnahmefällen zu gestatten.

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Roman Poseck teilte die Bedenken zur Mehrstaatigkeit und erklärte, diese könne Integrationsbemühungen erschweren. Ein klares Bekenntnis zu Deutschland sei schwerer möglich, wenn jemand mehrere Staatsangehörigkeiten besitze. Poseck forderte, jeden Einbürgerungsantrag sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass nur diejenigen die volle Integration erhalten, die langfristig zum Land beitragen.

Beide Politiker sind sich einig, dass langjährige Einwohner, die sich für den Erfolg Deutschlands einsetzen, einen Weg zur Staatsbürgerschaft erhalten sollen. Gleichzeitig bestehen sie darauf, dass das Verfahren selektiver und anspruchsvoller werden muss.

Die Vorschläge würden die Aufenthaltsanforderungen verlängern und die doppelte Staatsangehörigkeit auf Ausnahmefälle beschränken. Sollten die Änderungen umgesetzt werden, würde sich die Einbürgerung für Geflüchtete und Personen ohne Niederlassungserlaubnis erschweren. Der Fokus läge dann auf strengeren Integrationsprüfungen vor der Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft.

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