08 June 2026, 20:16

Gericht verbietet Linke pauschale Parkinson-Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht verbietet Linke pauschale Parkinson-Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete

Ein Gericht in Rostock hat gegen die Linke in einem Streit um Vorwürfe entschieden, wonach AfD-Abgeordnete die Parkinson-Erkrankung eines Kollegen verspottet haben sollen. Der Fall begann, nachdem der Linke-Politiker Dirk Bruhn zwei AfD-Politikern vorwarf, im April 2025 während einer Landtagssitzung in Mecklenburg-Vorpommern seine Symptome nachgeahmt zu haben. Das Urteil untersagt der Linken, Teile einer Pressemitteilung, in der diese Anschuldigungen erhoben wurden, zu wiederholen.

Der Konflikt eskalierte, als Bruhn, der an Parkinson erkrankt ist, eine Rede im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hielt. Später behauptete er, der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult und der parlamentarische Geschäftsführer Thore Stein hätten seine Zitteranfälle imitiert. Die Linke veröffentlichte eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde, woraufhin 13 AfD-Abgeordnete rechtliche Schritte einleiteten.

Das Oberlandesgericht Rostock urteilte, die Linke könne ihre Behauptungen nicht beweisen. Die Richter stellten fest, dass es weder Zeugen noch Beweise für die Anschuldigung gebe, die AfD-Politiker hätten Bruhns Erkrankung verspottet. Zwar räumte das Gericht ein, dass Politiker einer strengeren öffentlichen Prüfung unterlägen, doch persönliche Beleidigungen gingen zu weit.

Ein Gericht erster Instanz hatte in einem früheren Urteil den Antrag der AfD teilweise abgelehnt und lediglich die Formulierung „politisch und menschlich Arschlöcher“ untersagt, den Rest der Pressemitteilung jedoch zugelassen. Diesmal jedoch gab das Oberlandesgericht den Klägern recht und erklärte die Äußerungen für rechtswidrig sowie als Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Schult begrüßte die Entscheidung und bezeichnete sie als Rehabilitierung nach dem, was er als haltlose Vorwürfe bezeichnete. Auch Stein kritisierte die Linke scharf und warf ihr vor, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schlemeudern“. Das Gericht verbietet der Linken damit, die umstrittenen Passagen ihrer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Die Richter stützten ihr Urteil auf die fehlenden Beweise für die Verspottungsvorwürfe. Beide Seiten müssen nun mit den Konsequenzen eines Urteils leben, das Grenzen für politische Anschuldigungen in öffentlichen Stellungnahmen setzt.

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