Mainz reformiert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen künftig statt Hotels
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen umfassen neue Regelungen, wer die Abgabe zahlt, sowie eine Übergangsphase für Unternehmen mit bestehenden Verträgen.
In der aktualisierten Fassung wird die Zahlungspflicht von den Betrieben auf die Gäste verlagert. Zudem sieht sie eine vorübergehende Entlastung für langfristige Vereinbarungen vor, die vor Mai 2026 abgeschlossen wurden.
Die überarbeitete Satzung führt eine Übergangsregelung ein: Unternehmen, deren Verträge vor dem 1. Mai 2026 unterzeichnet wurden, müssen die Abgabe erst ab dem 31. März 2027 entrichten. Diese Maßnahme soll den Übergang zum neuen System erleichtern.
Eine weitere zentrale Neuerung präzisiert, dass künftig die Gäste – und nicht mehr die Betriebe – die Beherbergungssteuer tragen. Der Entwurf wird am 6. Mai 2026 zunächst im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dieser Prüfung geht er zur endgültigen Beschlussfassung in den Stadtrat.
Die überarbeitete Satzung durchläuft nun das Ausschussverfahren, bevor der Stadtrat abschließend darüber abstimmt. Unternehmen mit älteren Verträgen erhalten so zusätzliche Zeit zur Anpassung, während künftig die Gäste die Steuer für ihre Aufenthalte übernehmen.






