Neue Arbeitsschutzregeln schützen Außenarbeiter vor extremer Hitze
Neue Arbeitsschutzregeln gegen Hitzebelastung für Außenarbeiter
Die überarbeiteten ASR A5.1-Richtlinien berücksichtigen nun bei der Bewertung von Hitzestress Risikofaktoren wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Wind und körperliche Belastung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen zudem innovative Lösungen in Betracht ziehen – darunter eine zellulosebasierte Kühlbeschichtung für Arbeitskleidung, die vom Unternehmen Kübler entwickelt wurde.
Die aktualisierten ASR A5.1-Leitlinien konzentrieren sich auf die Vermeidung hitzebedingter Gesundheitsgefahren. Unternehmen wird empfohlen, technische Maßnahmen wie Beschattung, Belüftungssysteme oder wasserbasierte Kühlungen umzusetzen. Organisatorische Anpassungen – etwa flexible Arbeitszeiten, verlängerte Pausen oder die Verlegung von Tätigkeiten in kühlere Stunden – ergänzen die Schutzmaßnahmen.
Arbeitskleidung spielt eine zentrale Rolle bei der Reduzierung von Hitzebelastung. Leichte Stoffe mit geringem Wärmewiderstand (Rct- oder Clo-Wert) und hoher Wasserdampfdurchlässigkeit (MVTR) sind ideal. Besonders geeignet sind schnell trocknende Materialien aus Polyester- oder Polyamid-Mischungen, die Schweiß effektiv abtransportieren.
Die neue Beschichtung von Kübler auf Zellulosebasis bietet zusätzlichen Schutz: Auf Arbeitskleidung aufgetragen, kann sie die Oberflächentemperatur in direkter Sonneneinstrahlung um bis zu 4 °C senken. Langfristig ließe sich die Technologie auch auf Sportbekleidung oder andere Outdoor-Textilien übertragen.
Persönliche Schutzmaßnahmen bleiben unverzichtbar. Beschäftigte sollten Sonnencreme verwenden, schützende Accessoires wie Kopfbedeckungen tragen und bei hohen Temperaturen geeignete Kleidung wählen.
Wo technische oder organisatorische Lösungen begrenzt sind, gewinnt die richtige Arbeitskleidung weiter an Bedeutung. Die Kühlbeschichtung und die angepassten Stoffstandards sollen die Sicherheit von Außenarbeitern verbessern. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, die Risiken nach den neuen ASR A5.1-Vorgaben zu bewerten und entsprechende Schutzkonzepte umzusetzen.






