Neues Energiedienstleistungsgesetz: Klimaschutz oder Risiko für die deutsche Wirtschaft?
Ella WeihmannNeues Energiedienstleistungsgesetz: Klimaschutz oder Risiko für die deutsche Wirtschaft?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energiedienstleistungsgesetzes (EnEfG) vorgelegt. Das Vorhaben zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen und nationale Vorschriften an die EU-Energieeffizienzrichtlinie anzupassen. Laut Behörden soll die Reform das Klima schützen und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringern.
Der Entwurf behält die bestehenden Obergrenzen für Primär- und Endenergieverbrauch bei. Vorgesehen sind Einsparungen von knapp 27 Prozent bis 2030, 39 Prozent bis 2040 und 45 Prozent bis 2045 – jeweils im Vergleich zu 2008.
Der DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) warnt jedoch, dass die Ziele das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) um fast 9 Prozent schrumpfen lassen könnten – ein Szenario, das als „Wachstumsrückgang“ (Degrowth) bezeichnet wird. Zudem kritisiert der Verband, dass starre Energievorgaben für öffentliche Einrichtungen Marktmechanismen, Eigentumsrechte und Preissignale untergraben. Solche Maßnahmen bergen demnach das Risiko einer Deindustrialisierung.
Der DIHK fordert zudem eine bessere Abstimmung zwischen dem EnEfG und dem Energie-Dienstleistungsgesetz (EDL-G). Beide Gesetze sollten seiner Meinung nach die ISO-14001-Zertifizierung als Nachweis für die Einhaltung von Umweltmanagementsystemen anerkennen. Kritiker monieren außerdem eine Ausnahme für den ÖPNV in Kommunen und sprechen von einer „Doppelmoral“.
Unterdessen hat der Weltklimarat (IPCC) einige seiner extremsten CO₂-Emissionsprognosen zurückgenommen. Dies wirft Fragen auf, ob strenge Energieeffizienzregeln tatsächlich notwendig sind.
Während der Entwurf ehrgeizige Einsparziele verfolgt, verweisen Wirtschaftsverbände auf wirtschaftliche Risiken und Widersprüche in den Regelungen. Die Debatte darüber, ob die Maßnahmen sinnvoll und umsetzbar sind, dauert an.






