Polizei NRW gesteht gravierende Mängel bei Barrierefreiheit der Website ein
Lia JunitzPolizei NRW gesteht gravierende Mängel bei Barrierefreiheit der Website ein
Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat auf ihrer Website eingeräumt, dass sie die Barrierefreiheitsstandards nur teilweise erfüllt. In einer offiziellen Stellungnahme werden zahlreiche Mängel benannt, die Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen beeinträchtigen. Die Bewertung orientiert sich an den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Die Website erfüllt mehrere zentrale Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht. Zwar sind Videos mit Untertiteln versehen, doch die Steuerungselemente zum Ein- und Ausschalten bleiben verborgen. Bei Audiodateien fehlen Texttranskripte, sodass keine Alternativen für Nutzerinnen und Nutzer angeboten werden.
Auch strukturell gibt es weiterhin Probleme: Überschriften springen in der Hierarchie und sind nicht korrekt mit den HTML-Tags h1 bis h6 ausgezeichnet. Listen werden statt mit der vorgesehenen Listenformatierung mit div-Elementen umgesetzt, was die Navigation für Screenreader erschwert.
Bei der visuellen Barrierefreiheit mangelt es an ausreichendem Kontrast in Grafiken und Bedienelementen – die Mindestanforderung eines Kontrastverhältnisses von 3:1 wird unterschritten. Beim Zoomen auf 200 Prozent brechen Teile der Website zusammen, sodass die volle Funktionalität nicht mehr gegeben ist. Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet, wodurch ihre Struktur für assistive Technologien unklar bleibt.
Weitere Kritikpunkte betreffen falsche oder nicht passende Alternativtexte bei Bildern, die mitunter sogar in der falschen Sprache angezeigt werden. Formularelemente verfügen nicht über zugehörige Beschriftungen, was für Nutzerinnen und Nutzer, die auf Tastaturbedienung oder Screenreader angewiesen sind, Hürden schafft.
In ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit räumt die Polizei diese Defizite ein. Zwar wurden bereits Anstrengungen unternommen, doch der aktuelle Zustand schränkt die Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen ein. Der Bericht dient als Grundlage für künftige Verbesserungen, um die BITV-2.0-Standards vollständig zu erfüllen.






