30 March 2026, 16:29

Radfahrer müssen jetzt mit strengeren Tempokontrollen rechnen

Gruppe von Radfahrern mit Helmen, die eine Straße mit einem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild entlangfahren, Gebäude und Bäume im Hintergrund unter einem klaren blauen Himmel.

Radfahrer müssen jetzt mit strengeren Tempokontrollen rechnen

Radfahrer in Deutschland müssen künftig strengere Geschwindigkeitskontrollen beachten

Mit den aktualisierten Verkehrsregeln werden in Deutschland nun auch Radfahrer konsequenter bei Tempoverstößen überprüft. Die Polizei darf ihre Geschwindigkeit mit herkömmlichen Messgeräten kontrollieren, und wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit ähnlichen Strafen rechnen wie Autofahrer. Die neuen Vorschriften gelten bundesweit, wobei die Umsetzung je nach Region und Art des Verstoßes variiert.

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Laut den geänderten Bestimmungen müssen Radfahrer die ausgeschilderten Tempolimits einhalten – insbesondere in 30er-Zonen oder Fußgängerbereichen, wo nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Da die meisten Fahrräder kein Kennzeichen tragen, können Beamte Rasende zwar nicht immer nachverfolgen, aber bei einer direkten Kontrolle identifizieren. Allerdings konzentriert sich die Polizei oft auf schwerwiegendere Verstöße wie Falschfahren oder das Missachten roter Ampeln, statt reine Geschwindigkeitsüberschreitungen zu ahnden.

Für schnelle E-Bikes, die sogenannten S-Pedelecs, die mehr als 25 km/h erreichen können, gilt Kennzeichenpflicht – was die Verfolgung von Tempoverstößen erleichtert. Herkömmliche Radfahrer hingegen sind schwerer zu identifizieren, es sei denn, sie werden vor Ort angehalten.

Zwar dürfen Radfahrer grundsätzlich nebeneinander fahren, doch auf engen Straßen oder bei starkem Verkehr müssen sie hintereinander wechseln, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Die Regeln sollen Sicherheit und flüssigen Verkehr in Einklang bringen, wobei die Sanktionen für Radfahrer – etwa keine Punkte in Flensburg oder Fahrverbote in einigen Bundesländern – weniger hart ausfallen als für Autofahrer.

Die überarbeiteten Vorschriften angleichen die Strafen für Rasen zwar denen von Kraftfahrern an, doch die praktische Umsetzung bleibt unterschiedlich. Da Fahrräder in der Regel kein Kennzeichen tragen, sind die Behörden auf direkte Kontrollen angewiesen, um Bußgelder zu verhängen. Im Mittelpunkt steht weiterhin die Verkehrssicherheit – angepasst an die wachsende Zahl von Radfahrern auf deutschen Straßen.

Quelle