10 June 2026, 00:43

Ramelow scheitert mit Eilantrag gegen Gehaltsdeckel der Linken

Schiedsgericht der Linkspartei lehnt Ramelows Vorschlag zur Gehaltsdeckelung ab

Ramelow scheitert mit Eilantrag gegen Gehaltsdeckel der Linken

Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, hat rechtliche Schritte eingeleitet, um einen Antrag des Bundesvorstands der Linken zu blockieren. Der Vorschlag sieht vor, die Gehälter von Parteimitgliedern im Bundestag und im Europäischen Parlament auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeiterlohns zu begrenzen. Bisher wurden seine Bemühungen vom Parteischiedsgericht abgewiesen.

Ramelow reichte beim Bundesschiedsgericht der Linken einen Antrag ein und beantragte eine „einstweilige Verfügung“, um zu verhindern, dass der Antrag auf dem anstehenden Parteitag zur Abstimmung kommt. Er argumentierte, der Vorschlag beeintrachtige bereits jetzt interne Parteiwahlen, und bezeichnete ihn als verfassungswidrig.

Das Schiedsgericht entschied gegen ihn und begründete dies damit, dass es an einem berechtigten Rechtsschutzbedürfnis fehle. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Gehaltsdeckel-Antrag noch nicht vom Parteitag beschlossen worden sei, was Ramelows Antrag voraussichtlich unzulässig mache. Die Entscheidung wurde später von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) berichtet.

Trotz der Ablehnung hat Ramelow Berufung eingelegt. Er beharrt darauf, dass der Vorstoß des Vorstands die innerparteiliche Demokratie untergrabe und vor der Abstimmung auf dem Parteitag rechtlich geprüft werden müsse.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Entscheidung des Schiedsgerichts bedeutet, dass der Bundesvorstand der Linken den Gehaltsdeckel-Antrag weiterhin auf dem Parteitag einbringen kann. Über Ramelows Berufung wird nun entschieden, ob weitere rechtliche Schritte die Abstimmung verzögern oder verhindern können. Das Ergebnis wird maßgeblich beeinflussen, wie die Partei künftig mit internen Gehaltsregelungen umgeht.

Quelle