"Rassistisches Arschloch": Wie ein Tweet zu 90 Tagessätzen führte und Paragraf 188 infrage stellt
Lia Junitz"Rassistisches Arschloch": Wie ein Tweet zu 90 Tagessätzen führte und Paragraf 188 infrage stellt
Ein Rechtsfall hat die Bedenken gegenüber Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) ins Rampenlicht gerückt, der die Beleidigung von Politikern unter Strafe stellt. Vor vier Jahren führte ein Tweet, in dem der Politiker Philipp Amthor als „rassistisches Arschloch“ bezeichnet wurde, zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Der Angeklagte, der über Kenntnisse im Medienrecht verfügt, konnte sich durch das Verfahren kämpfen, warnt jedoch, dass normale Bürger unter demselben Gesetz mit schweren finanziellen Strafen und langfristigen Konsequenzen konfrontiert werden könnten.
Der Vorfall begann, als der Angeklagte als Reaktion auf Amthors Äußerungen zu Geflüchteten einen Tweet veröffentlichte. Anfangs blieb die Nachricht unbeachtet – bis ein Jahr später ein weiterer Tweet, in dem ein anderer Politiker als „Nazi“ bezeichnet wurde, die Aufmerksamkeit auf den älteren Post lenkte. Daraufhin leitete der Staat ein Verfahren nach Paragraf 188 ein, einem Gesetz, das Beamte und Mandatsträger vor Beleidigungen schützen soll – selbst ohne formelle Anzeige von Amthor.
Der Strafbefehl traf mit einer zweiwöchigen Frist zur Einspruchserhebung ein. Mehr als die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden auf diese Weise abgewickelt und oft rechtskräftig, wenn kein Widerspruch eingelegt wird. Der Angeklagte, der mit juristischen Abläufen vertraut war, focht die Strafe an, betonte jedoch, dass Menschen ohne Rechtskenntnisse sie möglicherweise akzeptieren – mit dem Risiko eines Eintrags ins Strafregister und hoher Kosten.
Paragraf 188 sieht strengere Strafen vor als das allgemeine Beleidigungsrecht, darunter eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Der Angeklagte verwies zudem auf Ungereimtheiten im Justizsystem: Nach einer eigenen Anzeige wegen Anspuckens wurde sein Fall eingestellt. Dieser Gegensatz unterstreicht, was er als „zweiteilige Justiz“ beschreibt, in der Straftaten gegen Politiker konsequenter verfolgt werden als persönliche Übergriffe.
Der Fall hat die Forderungen nach einer Reform oder Abschaffung von Paragraf 188 neu entfacht. Kritiker argumentieren, dass das Gesetz Spaltung fördere, statt die Demokratie zu schützen. Ohne Änderungen, so die Warnung, werde es weiterhin unverhältnismäßige Strafen für spontane Äußerungen von Bürgern verhängen. Die Erfahrung des Angeklagten zeigt, dass Rechtskenntnisse einen Unterschied machen können – doch viele dürften dieses Glück nicht haben.






