Sachsen erhöht Beamtengehälter: CDU und SPD einigen sich auf stufenweise Anpassung
Ella WeihmannSachsen erhöht Beamtengehälter: CDU und SPD einigen sich auf stufenweise Anpassung
Beamte in Sachsen erhalten Gehaltserhöhung nach Einigung von CDU und SPD
Die Beamten in Sachsen sollen eine Gehaltserhöhung erhalten, nachdem die regierenden Parteien CDU und SPD im Freistaat beschlossen haben, die jüngste Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes zu übernehmen. Damit folgt Sachsen ähnlichen Beschlüssen in Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland, in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein. Die Verantwortlichen bezeichneten die Entscheidung als Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten im öffentlichen Sektor und als Frage der Gerechtigkeit.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Beamten ab dem 1. April 2026 eine Erhöhung von 2,8 Prozent erhalten, mindestens jedoch 100 Euro mehr. Eine weitere Anpassung um 2,0 Prozent folgt am 1. März 2027, eine letzte Erhöhung um 1,0 Prozent tritt dann zum 1. Januar 2028 in Kraft. CDU und SPD wollen einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, um die Gehälter und Pensionen an die Tarifabschlüsse vom Februar anzupassen.
Henning Homann, Fraktionsvorsitzender der SPD, betonte, die Entscheidung diene der Anerkennung der Leistungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Jan Löffler, haushaltspolitischer Sprecher der CDU, nannte das Ergebnis "ausgewogen" und unterstrich, dass es aus Gründen der Fairness notwendig sei, die Tariferhöhungen auch auf die Beamten zu übertragen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Ankündigung der Koalition. Ralf Hron, stellvertretender DGB-Landesvorsitzender in Sachsen, hob die zentrale Rolle der Beamten für die Aufrechterhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie hervor. Der Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass die Tarifvereinbarung systematisch auf alle Beamten im Freistaat angewendet wird.
Die Gehaltserhöhungen werden schrittweise ab April 2026 wirksam. Mit Verabschiedung des Gesetzes werden die Beamtengehälter an die aktuellen Tarifverträge angepasst. Sachsen reiht sich damit in die Gruppe mehrerer Bundesländer ein, die die gleiche Regelung für ihre Beschäftigten im öffentlichen Dienst übernommen haben.






