06 June 2026, 22:19

Streit um Paragraf 188: Soll das umstrittene Beleidigungsgesetz fallen oder reformiert werden?

Koalition streitet über Abschaffung des §188

Streit um Paragraf 188: Soll das umstrittene Beleidigungsgesetz fallen oder reformiert werden?

Die Debatte über Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs gewinnt an Fahrt, noch vor der Justizministerkonferenz in Hamburg. Das Gesetz, das Beleidigungen gegen Politiker und Amtsträger unter Strafe stellt, steht zunehmend in der Kritik. Einige Abgeordnete argumentieren, es schränke die Meinungsfreiheit ein, während andere darauf bestehen, es sei weiterhin notwendig, um öffentliche Persönlichkeiten vor Hetze zu schützen.

Die Zahl der Ermittlungsverfahren nach Paragraf 188 ist stark angestiegen – von 2.600 im Jahr 2025 auf 4.500 in den letzten Jahren. Dieser Anstieg hat die Forderungen nach einer Reform befeuert, wobei einige Politiker infrage stellen, ob das Gesetz seinen ursprünglichen Zweck noch erfüllt.

Günter Krings von der CDU hat sich offen für eine vollständige Abschaffung von Paragraf 188 gezeigt. Gleichzeitig lehnt er eine Milderung der Strafen für allgemeine Beleidigungen nach Paragraf 185 ab und schlägt stattdessen vor, die dortigen Sanktionen zu verschärfen. Seine CDU-Kollegin Constanze Geiert geht noch einen Schritt weiter: Sie plädiert dafür, Paragraf 188 entweder abzuschaffen oder stark einzuschränken, während Paragraf 185 reformiert werden solle.

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Widerstand gegen eine Streichung des Gesetzes kommt aus den Reihen der SPD. Kathrin Wahlmann hält Paragraf 188 für unverzichtbar und warnt, seine Abschaffung würde öffentliche Persönlichkeiten schutzlos zurücklassen. Auch ihre Parteikollegin Carmen Wegge teilt diese Haltung und verweist auf die zunehmenden Angriffe auf Politiker sowie ehrenamtlich Tätige in der Kommunalpolitik. Unterdessen unterstützt Erik Marquardt von den Grünen die Forderung nach einer Abschaffung und argumentiert, das Gesetz beschneide unnötig die Meinungsfreiheit.

Ein jüngst verhandelter Fall verdeutlichte die Tragweite des Gesetzes, als ein Angeklagter zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte – ein abwertender Begriff, der Unehrlichkeit unterstellt. Das Urteil hat die Diskussion neu entfacht, ob solche rechtlichen Schutzmechanismen noch gerechtfertigt sind.

Auf der Justizministerkonferenz in Hamburg wird nun über die Zukunft von Paragraf 188 entschieden. Eine mögliche Reform könnte den rechtlichen Schutz für öffentliche Persönlichkeiten neu definieren und das Verhältnis zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der persönlichen Ehre neu austarieren. Die Entscheidung könnte auch prägen, wie lokale Amtsträger und Politiker künftig mit verbalen Angriffen umgehen.

Quelle