Wahl der Lörracher Vize-Bürgermeisterin für rechtmäßig erklärt
Die Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterin von Lörrach wurde nach einer offiziellen Prüfung für rechtmäßig erklärt. Eine Beschwerde hatte den Regierungspräsidium Freiburg veranlasst, das Verfahren zu überprüfen – dabei wurden jedoch keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.
Der Stadtrat hatte Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić ursprünglich am 26. März 2026 gewählt. Die Abstimmung folgte einem Vorauswahlverfahren, das auf einem früheren Ratsbeschluss basierte. Dieser Beschluss ermöglichte die vorab erfolgte Kür einer Kandidatenliste.
Einzig eine Bewerberin erfüllte die Kriterien und wurde zur Wahl vorgeschlagen. Die eigentliche Wahl erfolgte in Form einer Zustimmungsabstimmung ohne Gegenkandidaten. Das Regierungspräsidium bestätigte später, dass die erforderliche absolute Mehrheit erreicht worden war.
Nach Eingangs einer Beschwerde prüfte das Regierungspräsidium Freiburg den gesamten Ablauf. Die Untersuchung ergab, dass die Wahl korrekt durchgeführt worden war. Da keine Hinweise auf Fehlverhalten vorlagen, ist das Verfahren nun offiziell abgeschlossen.
Mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums endet die Überprüfung der Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterin in Lörrach. Die Abstimmung bleibt gültig, und die Entscheidung des Stadtrats wurde bestätigt. Weitere rechtliche Schritte werden nicht erwartet.






