A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Wilhelm RoskothA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg liegt auf Eis
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg kommt nicht voran. Rechtliche Streitigkeiten verzögern die Arbeiten, insbesondere im südlichen Abschnitt, wo die Planfeststellung weiterhin ungewiss ist. Eine entscheidende Gerichtsentscheidung steht nun unmittelbar bevor.
Die südliche Trasse der A39 soll von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn führen. Zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra ist zudem der Bau des neuen Rasthofs Tappenbecker Moor vorgesehen. Doch die Bauarbeiten ruhen aufgrund anhaltender juristischer Auseinandersetzungen.
Schon 2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen die Planfeststellung für diesen Abschnitt eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren eingeleitet wurden. Dennoch reichte der BUND 2024 eine weitere Klage ein, sodass der Fall weiterhin offen ist.
Ein mündlicher Verhandlungstermin war zunächst für den 13. Mai angesetzt, wurde jedoch verschoben. Nun steht der neue Termin auf den 23. Juni fest; mit einem Urteil wird bereits für nächsten Dienstag gerechnet. Diese Entscheidung könnte darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn endlich vorankommen können.
Auf der Website der Autobahn GmbH wird der Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt derzeit als „nicht vollziehbar“ geführt – abhängig vom endgültigen Gerichtsurteil.
Die fertige A39 soll einmal Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei durch Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter führen, bevor sie in die A7 mündet. Das anstehende Urteil könnte den juristischen Stillstand beenden und die Zukunft des Autobahnausbaus in den betroffenen Landkreisen klären.






