Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Richter ohne religiöse Symbole
Ella WeihmannBrandenburg plant Neutralitätsgesetz für Richter ohne religiöse Symbole
Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter und Staatsanwälte sollen religiöse und politische Symbole im Gericht verbieten
In Brandenburg soll ein Neutralitätsgesetz eingeführt werden, das Richtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser oder politischer Symbole während Gerichtsverhandlungen untersagt. Die geplanten Regelungen zielen darauf ab, jeden Anschein von Befangenheit in rechtlichen Verfahren zu vermeiden. Falls das Gesetz verabschiedet wird, wären unter anderem Kopftücher, Kippas und Kreuze in Gerichtssälen betroffen.
Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender Debatten in Deutschland über die religiöse Ausdrucksfreiheit von Beamten, insbesondere bei muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen. Mehrere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Beschränkungen für ihre Justizbehörden erlassen.
Die geplante Regelung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zurück. Das Gericht hatte damals festgestellt, dass religiöse Symbole, die von Amtsträgern in Gerichtssälen zur Schau gestellt werden, das öffentliche Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz untergraben könnten. Die rot-schwarze Koalitionsregierung Brandenburgs will dieses Prinzip nun auf die eigenen Gerichte anwenden.
Nach den neuen Vorschriften wäre es Richtern und Staatsanwälten untersagt, Kleidung oder Symbole zu tragen, die mit einer bestimmten Religion oder politischen Haltung in Verbindung stehen. Der Brandenburgische Richterbund hat die Maßnahme bereits unterstützt und argumentiert, sie stärke das Prinzip einer neutralen Rechtsprechung. Muslimische Rechtsreferendarinnen hatten in der Vergangenheit wiederholt die Erlaubnis beantragt, im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen zu dürfen – was die Diskussion weiter anheizte.
Das Justizministerium in Potsdam hat noch keinen Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzes bekannt gegeben. Der Vorstoß der Landesregierung spiegelt jedoch die bundesweiten Bestrebungen wider, in öffentlichen Einrichtungen einheitliche Neutralitätsstandards durchzusetzen. Ähnliche Gesetze in anderen Bundesländern stoßen sowohl auf Zustimmung als auch auf Kritik, wobei Gegner einwenden, sie schränkten die persönliche Freiheit ein.
Sollte das Gesetz in Kraft treten, müssten Brandenburgs Richter und Staatsanwälte während der Verhandlungen auf sichtbar religiöse oder politische Symbole verzichten. Die Änderung soll Bürgern die Gewissheit geben, dass juristische Entscheidungen allein auf Grundlage des Rechts und ohne äußere Einflüsse getroffen werden. Wann die Gesetzesvorlage finalisiert wird, teilte das Justizministerium bisher nicht mit.






