Bundesgerichtshof erlaubt Mercedes und BMW Verbrennerverkauf nach 2030
Lia JunitzBundesgerichtshof erlaubt Mercedes und BMW Verbrennerverkauf nach 2030
Deutschlands höchstes Gericht hat Klagen abgewiesen, die ein Verbot für Mercedes-Benz und BMW vorsahen, nach 2030 noch neue Verbrennerfahrzeuge zu verkaufen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte damit frühere Urteile und wies die Forderungen der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) zurück. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für die Automobilhersteller im Land.
Die DUH hatte sich für verbindliche CO₂-Budgets für einzelne Autohersteller eingesetzt, darunter Mercedes-Benz und BMW. Mit ihren Klagen wollte die Organisation ein Verbot des Verkaufs neuer Benzin- und Dieselautos ab November 2030 erzwingen. Das Gericht urteilte jedoch, dass Unternehmen keine spezifischen Kohlenstoffbudgets zugewiesen worden seien, was die Position der Kläger schwächte.
Sowohl Mercedes-Benz als auch BMW begrüßten das Urteil. Sie bezeichneten die Entscheidung als notwendigen Schritt für Planungssicherheit in ihren Geschäftsaktivitäten. Die Bundesregierung und das Umweltministerium äußerten sich öffentlich nicht zu den Forderungen der DUH oder zum Gerichtsurteil.
Die Klagen waren zuvor bereits von unteren Instanzen abgewiesen worden; mit der Ablehnung durch das Berufungsgericht ist der Rechtsstreit nun endgültig beendet. Das Urteil bestätigt, dass Automobilhersteller auf Basis des aktuellen rechtlichen Rahmens keine unmittelbaren Verbote für den Verkauf von Verbrennern zu befürchten haben.
Die Gerichtsentscheidung beseitigt eine rechtliche Unsicherheit für Mercedes-Benz und BMW und ermöglicht es den Konzernen, auch über 2030 hinaus Verbrennerfahrzeuge anzubieten. Gleichzeitig setzt das Urteil ein Präzedenz, indem es die Forderung nach individuellen CO₂-Budgets für Unternehmen zurückweist. Umweltschützer könnten jedoch weiterhin andere Wege beschreiten, um strengere Emissionsvorschriften durchzusetzen.






