27 April 2026, 20:23

CDU leitet Ausschlussverfahren gegen Mitglieder nach AfD-Kooperation ein

Eine Gruppe von Menschen, die um einen Tisch mit Papieren stehen und von Flaggen, Topfpflanzen und einem Rahmenfoto an der Wand umgeben sind.

CDU leitet Ausschlussverfahren gegen Mitglieder nach AfD-Kooperation ein

Die hessische CDU hat disziplinarische Maßnahmen gegen örtliche Mitglieder eingeleitet, die in Biebesheim am Rhein mit der AfD zusammengearbeitet haben. Der Schritt folgt einer gemeinsamen Abstimmung, bei der ein AfD-Kandidat in den Vorstand der Gemeinde gewählt wurde. Die Parteiführung verurteilte die Zusammenarbeit als Verstoß gegen interne Richtlinien.

Während einer jüngsten Ratssitzung reichten CDU- und AfD-Vertreter eine gemeinsame Liste für die Positionen der stellvertretenden Bürgermeister ein. Ihr Vorschlag erfolgte, nachdem die Hauptliste – unterstützt von SPD, Grünen und Freien Wählern – abgelehnt worden war. Die CDU-AfD-Liste setzte sich durch und sicherte dem AfD-Mitglied Bernd Kahnert einen Sitz im Gemeindevorstand.

Der CDU-Kreisverband Groß-Gerau hat nun Ausschlussverfahren gegen die Beteiligten eingeleitet. Der Kreisvorsitzende Stefan Sauer betonte, dass ein Parteibeschluss aus dem Jahr 2020 jede Zusammenarbeit mit der AfD verbiete – eine Haltung, die nach der Ermordung von Dr. Walter Lübcke noch einmal bekräftigt worden sei. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ulrich Harth hatte zuvor eine stellvertretende Bürgermeisterposition gefordert und argumentiert, die acht Sitze seiner Partei rechtfertigten diesen Schritt.

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Hessens CDU-Generalsekretär Leopold Born unterstützte das schnelle Vorgehen und forderte "sofortige und entschlossene" Maßnahmen. Die Partei bezeichnete die gemeinsame Abstimmung als nicht abgestimmt und versicherte, sie werde sich nicht wiederholen. Unterdessen zeigte eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, dass in fast 19 Prozent von 5.000 Kommunalwahlen zwischen 2019 und 2024 andere Parteien direkt mit der AfD kooperierten. Besonders häufig arbeiteten fraktionslose Ratsmitglieder und kleinere Parteien mit ihr zusammen.

Die disziplinarischen Schritte der CDU unterstreichen ihre harte Linie gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD. Das Ausschlussverfahren richtet sich gegen Mitglieder, die gegen die Parteilinie verstoßen haben. Der Fall spiegelt zudem einen größeren Trend wider: Studien zufolge nimmt die überparteiliche Zusammenarbeit mit der AfD in der Kommunalpolitik zu.

Quelle