30 April 2026, 10:23

Cottbus stoppt geplante Gebühren für Notfalltransporte nach Gerichtsurteil

Ambulanz auf einer Stadtstra├če geparkt, umgeben von hohen Geb├Ąuden, Stadtinfrastruktur und Passanten mit dem Himmel im Hintergrund.

Cottbus stoppt geplante Gebühren für Notfalltransporte nach Gerichtsurteil

Pläne zur Gebührenbelastung von Patienten für Notfalltransporte in Cottbus werden fallen gelassen

Die Stadt Cottbus und die Krankenkassen haben nach monatelanger Unsicherheit eine Finanzierungsvereinbarung getroffen – damit entfällt die geplante Kostenbeteiligung der Patienten für Rettungsdienste. Den Anstoß gab ein Gerichtsurteil, das klärte, welche Ausgaben die Versicherer übernehmen müssen.

Der Streit hatte begonnen, als der Landkreis Märkisch-Oderland als erster in Brandenburg ankündigte, ab 2025 Gebührenbescheide für Notfalltransporte zu verschicken. Auch in Cottbus gab es ähnliche Überlegungen, was bei Betroffenen Sorgen vor unerwarteten Rechnungen auslöste.

Bisher tragen Landkreise und kreisfreie Städte die Vorfinanzierung für Rettungswagen- und Notarzteinsätze, die später von den Krankenkassen erstattet werden. Unklar war jedoch, ob die Versicherer auch sogenannte "Leerfahrten" übernehmen müssen – also Einsätze, bei denen Patienten zwar versorgt, aber nicht ins Krankenhaus gebracht werden.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass nicht medizinisch notwendige oder "leere" Fahrten nicht von den Kassen zu tragen seien. Damit drohten Patienten Rechnungen für solche Dienstleistungen. Nun hat Cottbus mit den Krankenkassen ein neues Finanzierungsmodell vereinbart, das sicherstellt, dass betroffene Bürger keine Kostenübernahme fürchten müssen.

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Die Einigung bedeutet, dass Cottbusser auch dann keine Gebühren für Notfalltransporte zahlen müssen, wenn keine Krankenhausaufnahme erfolgte. Die Regelung beseitigt die finanzielle Unsicherheit für Patienten und sichert gleichzeitig die Refinanzierung der lebenswichtigen Dienste. Andere Landkreise könnten nun ihre eigenen Richtlinien im Licht des Urteils überprüfen.

Quelle