DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026
Ella WeihmannDAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026
DAK-Gesundheit führt neue Regeln für Apotheken bei Kostenvoranschlägen und Rechnungen ein
Ab dem 1. Mai 2026 gelten strengere Vorgaben für die Preisangaben und Mehrwertsteuer-Details in der automatisierten Abrechnung. Fehler in den Einreichungen können künftig zu Ablehnungen oder Streitfällen führen.
Nach dem aktualisierten System müssen Apotheken in elektronischen Kostenvoranschlägen Nettopreise angeben – sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart sind. Bei Nettobeträgen ist zudem ein Mehrwertsteuer-Kennzeichen anzugeben: entweder "1" für den regulären Steuersatz oder "2" für den ermäßigten Satz.
Falls vertraglich ein Bruttopreis gilt oder eine Mehrwertsteuerbefreiung vorliegt, entfällt die Angabe des Kennzeichens. Stattdessen muss der Vermerk "Keine MwSt." verwendet werden, um Bearbeitungsprobleme zu vermeiden.
Die DAK-Gesundheit warnt, dass falsche Preise oder fehlende Mehrwertsteuer-Kennzeichen ab kommendem Jahr zu abgelehnten Abrechnungen führen werden. Ziel der Änderungen ist es, die Abrechnungsverfahren zu standardisieren und Fehler in finanziellen Transaktionen zu reduzieren.
Die neuen Regelungen treten am 1. Mai 2026 in Kraft. Apotheken müssen die Einhaltung sicherstellen, um Verzögerungen oder Streitigkeiten bei der Abrechnung zu vermeiden. Korrekte Mehrwertsteuer-Kennzeichen und präzise Preisangaben werden für alle automatisierten Einreichungen künftig verpflichtend sein.






