17 June 2026, 17:01

Deutschlands Asylreform: Strengere Regeln, schnellere Abschiebungen und neue Screening-Pflicht für Geflüchtete

"Brot-Bett-Seife ist nicht von der Reform erfasst"

Deutschlands Asylreform: Strengere Regeln, schnellere Abschiebungen und neue Screening-Pflicht für Geflüchtete

Deutschland hat im Rahmen des GEAS-Systems eine umfassende Reform seines Asylverfahrens eingeführt. Die Änderungen umfassen neue Screening-Verfahren, beschleunigte Abschiebungen und strengere Regeln für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden. Während mehrere Bundesländer bereits Pläne zur Umsetzung zentraler Reformbestandteile bekannt gegeben haben, lehnen andere diese ab.

Alle Geflüchteten, die in Deutschland ankommen, durchlaufen nun ein verpflichtendes Screening durch die Bundespolizei. Dazu gehören die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätsprüfungen sowie eine neu eingeführte Verletzlichkeitsanalyse, um unmittelbare Bedürfnisse oder Schutzanforderungen zu ermitteln. Eine solche systematische Prüfung gab es bisher nicht.

Die Reform beschleunigt zudem Abschiebeverfahren: Sobald das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylbescheid erteilt hat, können Abschiebungen unverzüglich eingeleitet werden. Beschleunigte Verfahren gelten für über die Hälfte aller Fälle aufgrund einer 20-Prozent-Klausel, die sich auf Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote unter dieser Grenze bezieht.

Eine weitere Neuerung betrifft die Kinder von Asylsuchenden: Nach zwei Monaten müssen sie nun zwingend Zugang zu Schulbildung erhalten und krankenversichert sein – beides war zuvor nicht garantiert.

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Das GEAS-Reformpaket schreibt vor, dass die Bundesländer „Sekundärmigrationszentren“ für Asylbewerber einrichten, insbesondere in Dublin-Fällen. In diesen Einrichtungen wird die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, und es gibt nur eine Grundversorgung. Brandenburg, Hamburg, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt planen die Einführung solcher Zentren, während Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz dies ablehnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwar entschieden, dass selbst in Dublin-Fällen ein würdevoller Mindeststandard gewährleistet werden muss. Dennoch erlaubt die Reform weiterhin, Leistungen zu stürzen oder Menschen aufgrund eines Dublin-Beschlusses obdachlos zu lassen.

Die neuen Maßnahmen markieren einen tiefgreifenden Wandel in der deutschen Asylpolitik. Screening, beschleunigte Abschiebungen und restriktive Zentren sind nun fester Bestandteil des Verfahrens. Während einige Bundesländer die Reform begrüßen, lehnen andere sie ab. Gleichzeitig sichert die Neuregelung Asylsuchenden Kindern besseren Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung.

Quelle