Dobrindts Beamtenreform stößt auf scharfe Kritik des Deutschen Beamtenbunds
Ella WeihmannDobrindts Beamtenreform stößt auf scharfe Kritik des Deutschen Beamtenbunds
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat eine Reform vorgeschlagen, die die Einstiegsgehälter von Bundesbeamten erhöhen soll. Der Plan sieht vor, neue Mitarbeiter künftig in die zweite Besoldungsstufe einzugruppieren und die Einkommensannahmen anzupassen. Doch der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat schwere Bedenken gegen Teile des Gesetzentwurfs angemeldet.
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Abschaffung des langjährigen „Alleinverdiener-Prinzips“. Stattdessen soll bei der Gehaltsberechnung ein Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr zugrunde gelegt werden. Kritiker monieren, dass dieser Faktor außerhalb des Einflussbereichs der Beschäftigten liege und daher keine Rolle bei der Besoldung spielen dürfe.
Für Beamte der Besoldungsgruppe B fallen die geplanten Erhöhungen geringer aus als für Kollegen der A-Gruppe. Der DBB hat insbesondere die Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 als unzureichend kritisiert. Nach Analyse des Verbandes verstößt diese Differenz gegen die verfassungsrechtliche „Differenzierungsregel“, die Mindestabstände zwischen den Besoldungsstufen vorschreibt.
Zudem betont der DBB, dass die Reform das „Leistungsprinzip“ untergräbt – ein weiterer verfassungsrechtlicher Grundsatz. Zwar unterstützt der Verband die Reform grundsätzlich, hält bestimmte Elemente jedoch für verfassungswidrig. Das Innenministerium lehnte auf Medienanfrage eine Stellungnahme zu den Bedenken bei den B-Besoldungsabständen ab.
Der Deutsche Beamtenbund fordert nun eine gründliche Überprüfung der Einkommensunterschiede innerhalb der B-Skala. Ohne Nachbesserungen droht die geplante Gehaltsstruktur an verfassungsrechtlichen Maßstäben zu scheitern. Die weiteren Schritte der Regierung werden zeigen, ob die Reform in ihrer aktuellen Form umgesetzt wird.






