01 May 2026, 12:25

EU-Kommission für "Nur ein Ja heißt Ja" – Revolution im Sexualstrafrecht?

Farbcodierte Europakarte, die den Gender-Equality-Index 2017 anzeigt, mit einer Legende und erklärendem Text auf der linken Seite.

EU-Kommission für "Nur ein Ja heißt Ja" – Revolution im Sexualstrafrecht?

Die Europäische Kommission hat eine Entschließung nach dem Prinzip "Nur ein Ja heißt Ja" unterstützt, um den Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt zu stärken. Zwar ist der Beschluss vorerst symbolisch, doch er deutet auf eine Initiative für klarere Einwilligungsregeln in ganz Europa hin. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Debatten und wachsenden Druck von Aktivist:innen und Rechtsexpert:innen.

An Fahrt gewonnen hat die Resolution nach dem viel beachteten Fall Gisèle Pelidot, der die Lücken in den bestehenden Gesetzen offenlegte. Sie baut auf der deutschen Reform von 2016 auf, als "Nein heißt Nein" zum rechtlichen Standard wurde. Doch der neue Ansatz geht weiter: Nach dem "Ja-heißt-Ja"-Prinzip gilt Sex ohne ausdrückliche, begeisterte Zustimmung als inakzeptabel.

Konservative Gruppen lehnen die Änderung vehement ab und argumentieren, sie könnte normales Verhalten unter Generalverdacht stellen. Befürworter:innen – darunter Jurist:innen – werben jedoch seit Langem für diesen Wandel. Sie betonen, dass elementare Höflichkeit ohnehin verlange, sich der Zustimmung zu vergewissern – etwa durch Nachfragen oder ein Innehalten, wenn eine Partnerin oder ein Partner unsicher wirkt.

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Mehrere EU-Länder haben bereits ähnliche Regelungen eingeführt. Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich erkennen an, dass nur eine aktive Zustimmung als Einwilligung zählt. Die Resolution zielt darauf ab, andere Staaten nachzuziehen und so einen einheitlicheren Standard in Europa zu schaffen.

Rechtlich bindend ist die Entschließung zwar noch nicht. Doch ihre Verabschiedung markiert einen Schritt hin zu einer breiteren Übereinkunft in Sachen Einwilligungsrecht. Wird sie flächendeckend übernommen, könnte sie die Art und Weise verändern, wie Fälle sexualisierter Gewalt vor Gerichten in der EU behandelt werden.

Quelle