20 April 2026, 02:20

FC Alemannia 1916 sichert Erbbaurecht bis 2052 – Zukunft des Sportplatzes gesichert

Altes Schwarz-Weiß-Foto eines Stadions in einer städtischen Umgebung, umgeben von Gebäuden, Bäumen und Strommasten, mit Text am unteren Rand.

FC Alemannia 1916 sichert Erbbaurecht bis 2052 – Zukunft des Sportplatzes gesichert

FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. sichert langfristige Verlängerung des Erbbaurechts

Der Verein FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. hat eine langfristige Verlängerung seines Erbbaurechts erwirkt. Die neue Vereinbarung läuft nun bis zum 19. April 2052 und schafft damit frühzeitige Planungssicherheit für künftige Projekte. Der Stadtrat beschloss die Verlängerung unter Beibehaltung der bestehenden Bedingungen.

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Das Erbbaurecht betrifft ein 2.250 Quadratmeter großes Grundstück am Alemannia-Sportplatz 1 in Klein-Auheim. Der Verein hatte eine längere Laufzeit beantragt, um Rechtssicherheit für anstehende Sanierungsarbeiten zu gewährleisten. Ohne diese Verlängerung wäre die Beantragung öffentlicher Fördermittel deutlich erschwert gewesen.

Das ursprüngliche Erbbaurecht datiert aus dem Jahr 1982 und wäre ursprünglich 2042 ausgelaufen. Gemäß der neuen Regelung bleibt der jährliche Erbbauzins bei 2.937,73 Euro, was über den verlängerten Zeitraum insgesamt 29.377,30 Euro ergibt.

Da der Verkehrswert der Transaktion unter der Schwelle von 125.000 Euro liegt, konnte der Stadtrat den Grundstücksvertrag ohne weitere Genehmigungen abschließen. Der Verein verfügt nun über eine stabile Grundlage für seine langfristige Planung.

Der verlängerte Vertrag verschafft dem FC Alemannia nicht nur finanzielle und operative Stabilität, sondern erfüllt auch die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme öffentlicher Zuschüsse. Damit kann der Verein nun wie geplant mit der Modernisierung seiner Anlagen voranschreiten.

Quelle