Gericht blockiert Zugang zu angeblichen Stasi-Akten über Angela Merkel
Wilhelm RoskothGericht blockiert Zugang zu angeblichen Stasi-Akten über Angela Merkel
Ein Berliner Gericht hat den Versuch eines Autors abgelehnt, die Freigabe von Stasi-Akten in Verbindung mit der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel erzwingen zu lassen. Die Entscheidung folgt auf eine Klage gegen das Bundesarchiv, das sich geweigert hatte, entsprechende Unterlagen herauszugeben.
Der in Berlin ansässige Autor hatte vollständigen Zugang zu allen Stasi-Dokumenten beantragt, in denen Merkel erwähnt wird. Das Material sollte für eine Veröffentlichung über Institutionen der DDR verwendet werden. Das Bundesarchiv erklärte jedoch, es gebe keine "freigabefähigen Akten" über Merkel.
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte diese Haltung. Die Richter urteilten, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Offenlegung nach dem Stasi-Unterlagengesetz nicht erfüllt seien. Zudem fanden sie keine Belege dafür, dass die Stasi Merkel in ihren Aktivitäten gezielt begünstigt habe.
Nach dem Gesetz hängt der Zugang zu solchen Akten von einer Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und öffentlichem Interesse ab. Das Gericht verwies darauf, dass Merkel während der aktiven Phase der Stasi kein öffentliches Amt innehatte. Daher wurde die Klage des Autors abgewiesen.
Dem Kläger bleibt die Möglichkeit, das Urteil anzufechten. Eine Berufung kann noch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht werden.
Die Entscheidung bestätigt, dass das Bundesarchiv die angeforderten Stasi-Dokumente nicht herausgeben wird. Die Begründung des Gerichts stützte sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und Merkels privaten Status zu jener Zeit. Weitere Schritte hängen nun davon ab, ob der Autor Beschwerde einlegt.






