Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen für geschlechtsspezifische Gewalt
Ella WeihmannHubig will Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen für geschlechtsspezifische Gewalt
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte härter zu bestrafen. Mit dem Vorstoß soll sichergestellt werden, dass Morde aus geschlechtsspezifischen Motiven konsequent als Mord – und nicht als Totschlag – verfolgt werden.
Nach aktuellem deutschem Recht können besitzergreifende oder geschlechterbezogene Tötungen zwar als Mord gewertet werden. Dennoch enden einige Fälle weiterhin mit einer Verurteilung wegen Totschlags, der deutlich mildere Strafen nach sich zieht. Während Mord mit lebenslanger Haft geahndet werden kann, unterliegt Totschlag engen Strafrahmen.
Hubigs Entwurf zielt darauf ab, das Gesetz zu präzisieren, indem geschlechtsspezifische Beweggründe explizit in den Mordparagrafen aufgenommen werden. Künftig soll die Tötung einer Frau allein wegen ihres Geschlechts automatisch als Mord gelten. Die Ministerin argumentiert, dass diese Änderung rechtliche Schlupflöcher schließt und strengere Strafen für solche Verbrechen garantiert.
Die Reform reagiert auf Kritik, wonach bestehende Gesetze die Schwere von Feminiziden nicht immer ausreichend abbilden. Durch die klarere Definition will die Regierung Staatsanwälten eine solidere Rechtsgrundlage für die Verfolgung solcher Taten an die Hand geben.
Wird der Gesetzentwurf verabschiedet, erweitert er den Mordtatbestand um Tötungen aus geschlechterfeindlicher Motivation. Damit entfiele die aktuelle Unschärfe bei der Strafzumessung, und Täter müssten mit härteren Konsequenzen rechnen. Die Änderung ist Teil einer umfassenderen Initiative, Gewalt gegen Frauen durch verschärfte rechtliche Maßnahmen einzudämmen.






