Hubigs Reform soll Kinder vor häuslicher Gewalt besser schützen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schlägt weitreichende Reform des Familienrechts vor, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Gerichte gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern untersagen können – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Hubig betonte, dass Kinder tiefgreifend leiden, wenn sie familiärer Gewalt ausgesetzt sind, und die aktuellen Regelungen Opfer oft dem Risiko wiederholter Übergriffe aussetzten.
Nach dem neuen Plan würden Familiengerichte jeden Fall individuell prüfen und dabei Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt sowie die Wahrscheinlichkeit weiterer Vorfälle bewerten. Richter könnten dann zeitweilige oder dauerhafte Kontaktverbote für den gewalttätigen Elternteil verhängen, sofern die Sicherheit des Opfers gefährdet ist. Das Ministerium stellte klar, dass es keine automatischen Sperren geben werde, da der Ausschluss eines Elternteils aus dem Leben des Kindes als letzter Ausweg gelten soll.
Je nach Lage könnten auch weniger einschneidende Maßnahmen wie begleitete Umgangsrechte angeordnet werden. Ziel der Reform ist es, Besuchsregelungen nicht als Instrument für weitere Misshandlung zu missbrauchen und zu verhindern, dass Opfer gezwungen werden, wiederholt mit dem Täter in Kontakt zu treten. Hubigs Vorstoß ist Teil einer umfassenderen Initiative, um die Handhabung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten zu stärken.
Sollte die Reform verabschiedet werden, erhielten Gerichte mehr Spielraum, um sowohl Eltern als auch Kinder vor anhaltender Gefahr zu schützen. Die Änderungen zielen darauf ab, sicherere Lebensumfelder für betroffene Familien zu schaffen, während Entscheidungen weiterhin im Einzelfall getroffen werden. Der Gesetzentwurf geht nun in den legislativen Prozess und wird dort weiter beraten und abgestimmt.






