08 May 2026, 14:26

Krisenbonus spaltet Bund und Länder: Wer zahlt die 2,8 Milliarden Euro?

Alte deutsche 100-Pfennig-Banknote mit schwarzem Hintergrund und einem Männerporträt.

Krisenbonus spaltet Bund und Länder: Wer zahlt die 2,8 Milliarden Euro?

Der Streit um den geplanten Krisenbonus hat die Spannungen zwischen der Bundesregierung und den Ländern weiter verschärft. Die Mehrheit der Landesregierungen lehnt den Vorschlag ab und argumentiert, dass er ungleiche finanzielle Belastungen schaffen würde. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) fordert nun umfassende Reformen im Verhältnis zwischen Bund und Ländern.

Der Krisenbonus sollte es Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten bis Mitte 2027 eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro zu zahlen. Doch die Bundesregierung weigert sich, den Kommunen die entgangenen Steuereinnahmen zu ersetzen, wodurch bei ihnen ein Fehlbetrag von 700 Millionen Euro entsteht. Da die Länder zwei Drittel der Gesamtkosten von 2,8 Milliarden Euro tragen müssten, formiert sich breiter Widerstand.

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Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, kritisierte das Vorhaben als ungerecht, da es nur einer kleinen Gruppe von Arbeitnehmern zugutekäme. Kretschmann warf der Bundesregierung vor, unterfinanzierte Gesetze durchzudrücken, während Vorschläge des Bundesrates ignoriert würden. Der Grünen-Politiker verlangte eine Neuausrichtung im Umgang des Bundes mit den Ländern.

Die Bundesregierung könnte den Konflikt noch an den Vermittlungsausschuss verweisen. Angesichts der ablehnenden Haltung der meisten Länder erscheint ein Kompromiss jedoch unwahrscheinlich, sofern nicht erhebliche Zugeständnisse gemacht werden. Der Streit offenbart die seit Langem schwelenden Frustrationen über Finanzierung und Entscheidungsbefugnisse zwischen Bund und Ländern. Wird keine Lösung gefunden, könnte der Krisenbonus die finanzielle Schieflage der Kommunen weiter verschärfen. Der Vermittlungsausschuss steht nun unter Druck, bis zum Stichtag 2027 eine Einigung herbeizuführen.

Quelle