18 June 2026, 20:15

Mittelstandsbeauftragte lehnt umstrittenen Arbeitszeit-Entwurf scharf ab

Connemann kritisiert Entwurf zur Arbeitszeitreform scharf

Mittelstandsbeauftragte lehnt umstrittenen Arbeitszeit-Entwurf scharf ab

Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand, hat einen durchgesickerten Entwurf für eine Reform der Arbeitszeiten scharf zurückgewiesen. Sie argumentiert, dass der Plan gegen den Koalitionsvertrag verstoße und kleinere Unternehmen benachteiligen würde.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium schlägt vor, flexible wöchentliche Arbeitszeitgrenzen nur durch Tarifverträge zu regeln. Zudem sieht er eine Arbeitszeiterfassung vor, die Connemann zufolge zu übermäßiger Bürokratie führen könnte. Im Koalitionsvertrag waren hingegen eine maximale Wochenarbeitszeit, vertrauensbasierte Arbeitszeiten und weniger bürokratische Hürden für Unternehmen vereinbart worden.

Nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie darf die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt 48 Stunden pro Siebentageszeitraum nicht überschreiten. Die Koalition hatte sich zudem darauf verständigt, diese Regelung zu übernehmen und stattdessen eine wöchentliche statt tägliche Obergrenze einzuführen. Für Nachtarbeit bleibt im Entwurf die bestehende Begrenzung von acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum erhalten.

Connemann betont, dass es wirtschaftlich falsch wäre, nicht tarifgebundenen Beschäftigten die Flexibilität vorzuenthalten. Gleichzeitig verweist sie auf die Zusagen der Regierung, im Dialog mit den Sozialpartnern die Bürokratie abzubauen – insbesondere für den Mittelstand.

Der Entwurf stößt bei Connemann auf vehementen Widerstand. Sie besteht darauf, dass er den Zielen der Koalition widerspricht und Unternehmen mit neuen Verwaltungslasten belasten würde. Die Debatte über die Arbeitszeitreform wird voraussichtlich anhalten, während die Verhandlungen weitergehen.

Quelle