Musterklage gegen GEZ-Gebühr: Kann der Rundfunkbeitrag bald von der Steuer abgesetzt werden?
Lia JunitzMusterklage gegen GEZ-Gebühr: Kann der Rundfunkbeitrag bald von der Steuer abgesetzt werden?
Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags, auch bekannt als GEZ-Gebühr, infrage. Vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Musterklage eingereicht, deren Ausgang potenziell Millionen Steuerzahler im ganzen Land betreffen könnte.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Kläger, der versuchte, rund 220 Euro Rundfunkbeitrag für das Jahr 2024 in seiner Steuererklärung geltend zu machen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, woraufhin die rechtliche Auseinandersetzung eingeleitet wurde. Falls das Gericht dem Kläger Recht gibt, könnte die Gebühr als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe eingestuft werden – und damit abzugsfähig sein.
Die finanzielle Entlastung würde je nach individuellem Steuersatz variieren. Wer einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent unterliegt, könnte jährlich etwa 44 Euro sparen, bei 30 Prozent wären es rund 66 Euro. Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz könnten sogar fast 93 Euro pro Jahr zurückerhalten.
Der Steuerzahlerbund strebt ein richtungsweisendes Urteil an, das anderen Bürgern den Weg für ähnliche Abzüge ebnen würde. Das Ergebnis könnte die künftige Behandlung des Pflichtbeitrags in Steuererklärungen grundlegend verändern.
Ein Erfolg der Klage würde es Steuerzahlern ermöglichen, den Rundfunkbeitrag mit ihrem zu versteuernden Einkommen zu verrechnen. Die genaue Ersparnis hinge dabei vom persönlichen Steuersatz ab. Der Fall könnte bald Klarheit schaffen, ob die Gebühr bundesweit steuerlich absetzbar ist.






