17 June 2026, 19:23

Neue EU-Regel: Kündigungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Kündigungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht

Ab dem 19. Juni ändert sich für Verbraucher in Deutschland die Kündigung von Online-Verträgen – dank einer neuen EU-Regelung. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Kündigungsbutton“ anzeigen. Die Neuerung gilt für alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen.

Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die bereits in nationales Recht umgesetzt wurde. Sie schreibt einen standardisierten Button für digitale Kündigungen vor, der leicht auffindbar und eindeutig beschriftet sein muss. Damit wird der Prozess so einfach wie das ursprüngliche Vertragsabschließen.

Ein Klick auf den Button löst eine sofortige Bestätigung aus, die dem Verbraucher in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – zugestellt wird. Der Button selbst verändert nicht die bestehenden Widerrufsrechte, da die Kündigungsfristen weiterhin gesetzlich geregelt sind. Fehlt der Button jedoch, könnte sich die Kündigungsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Andere EU-Länder könnten später nachziehen, da die Umsetzung von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung abhängt. In Deutschland tritt die Regelung am 19. Juni für hier geschlossene Verträge in Kraft. Unternehmen müssen die Vorgaben einhalten, um verlängerte Kündigungsfristen zu vermeiden. Für Verbraucher bedeutet die Änderung einen einfacheren und transparenteren Kündigungsprozess.

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