Neue Gebühren für Apotheker: Wer jetzt mehr zahlen muss – und wer nicht
Michael TextorNeue Gebühren für Apotheker: Wer jetzt mehr zahlen muss – und wer nicht
Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) hat nach rechtlichen Änderungen neue Gebührenstrukturen eingeführt. Eine Novelle des Heilberufsgesetzes verpflichtet die Kammer nun, auch nicht mehr berufstätige Apotheker in ihre Mitgliedschaft aufzunehmen. Diese Erweiterung hat zu Anpassungen der Beiträge in mehreren Regionen geführt.
Durch das aktualisierte Gesetz muss die LAK künftig auch von Apothekerinnen und Apothekern, die nicht mehr im Beruf arbeiten, Beiträge erheben. Um dies umzusetzen, wird die Kammer Rentner und nicht praktizierende Mitglieder in ihrem Zuständigkeitsbereich identifizieren. Ziel ist es, alle berechtigten Berufsangehörigen unter ihr regulatorisches Dach zu bringen.
In einigen Bundesländern sind die Gebühren gestiegen. In Sachsen zahlen angestellte Apotheker nun jährlich 228 Euro – eine Erhöhung von zuvor 152 Euro. Noch stärker fällt der Anstieg in Berlin aus: Hier stieg der Beitrag auf 294 Euro, ein Plus von 100 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Niedersachsen hingegen hält seine Gebühren stabil, strich jedoch die "Pharmazeutische Zeitung" aus den Mitgliedschaftsleistungen.
Um den Übergang zu erleichtern, hat die Kammer die Beiträge für das laufende Jahr halbiert. Diese vorübergehende Senkung entlastet die finanziellen Rücklagen, während das neue System eingeführt wird. Der niedrigste Quartalsbeitrag für freiwillige Mitglieder bleibt bei 40 Euro. Allerdings wird der administrative Aufwand für die lokalen Geschäftsstellen voraussichtlich steigen, da sie die erweiterte Mitgliedschaft verwalten müssen.
Die Gebührenanpassungen spiegeln die erweiterten Mitgliedschaftspflichten der Kammer wider. Nicht mehr berufstätige Apotheker in Hessen müssen nun ebenfalls Beiträge zahlen, während die regionalen Anpassungen variieren. Die LAK wird die Auswirkungen auf Finanzen und Verwaltungsprozesse weiterhin beobachten.






