24 March 2026, 06:27

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verschärft Energieeffizienzregeln ab 2026

Plakat mit Text und Logo, das "Wir reduzieren die Treibhausgasemissionen um etwa eine Gigatonne bis 2030" verkündet und für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 wirbt.

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verschärft Energieeffizienzregeln ab 2026

Deutschland reformiert seine Energieeffizienzvorschriften für Gebäude mit einem neuen Gesetz, das das bestehende System ablösen soll. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) führt strengere, an EU-Standards angelehnte Vorgaben sowie eine überarbeitete Bewertungsskala ein. Immobilienbesitzer und Mieter müssen sich bald auf Veränderungen bei der Bewertung und Marktbewertung von Gebäuden einstellen.

Die bisherigen Energieeffizienzklassen von A+ bis H werden durch ein einfacheres System von A bis G ersetzt. Diese neue Einstufung entspricht den EU-weiten Vorgaben der überarbeiteten Gebäuderichtlinie (EPBD). Die Klasse A gilt künftig nur noch für Gebäude mit Null-Emissionen – also solche, die im Betrieb keine CO₂-Emissionen durch fossile Brennstoffe verursachen. Die Kriterien für diese höchste Stufe sind deutlich anspruchsvoller als die bisherige A+-Klasse.

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Am anderen Ende der Skala wird die Klasse G die 15 % der ineffizientesten Gebäude in Deutschland kennzeichnen. Die Einstufung eines Gebäudes kann sich im Laufe der Zeit verschlechtern, wenn sich nationale Durchschnittswerte oder Grenzwerte ändern. Ältere Zertifikate, die nach dem alten System ausgestellt wurden, könnten an Glaubwürdigkeit verlieren, sobald die neue Skala im Mai 2026 in Kraft tritt.

Die Reform erweitert auch die Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen. Vermieter müssen diesen künftig nicht nur bei Neuvermietungen, sondern auch bei Vertragsverlängerungen oder größeren Sanierungen vorlegen. Bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Auch auf dem Immobilienmarkt sind Auswirkungen zu erwarten: Gebäude der Klasse G könnten mit einem "Braunen Abschlag" an Wert verlieren, während Objekte in Klasse A eine Wertsteigerung erfahren könnten. Die EU-Richtlinie setzt weitere Ziele, darunter emissionsfreie öffentliche Neubauten ab 2028 und alle Neubauten in der EU ab 2030.

Das neue Gesetz bringt Deutschland durch verschärfte Energieeffizienzregeln näher an die EU-Klimaziele. Immobilienbesitzer müssen sich auf strengere Bewertungen, erweiterte Offenlegungspflichten und mögliche finanzielle Folgen je nach Effizienzklasse ihres Gebäudes einstellen. Die Änderungen treten ab Mai 2026 in Kraft und werden langfristige Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und die Baubranche haben.

Quelle