NRW kämpft für Mutterschutz auch für selbstständige Frauen – doch Berlin muss handeln
Michael TextorNRW kämpft für Mutterschutz auch für selbstständige Frauen – doch Berlin muss handeln
Selbstständige Frauen in Deutschland haben derzeit keinen Anspruch auf Mutterschutz nach geltendem Recht. Jährlich bringen rund 27.000 von ihnen Kinder zur Welt – ohne die finanziellen oder rechtlichen Absicherungen, die Angestellten zustehen. Nun treibt Nordrhein-Westfalen eine Reform auf Bundesebene voran.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ihre Forderung nach einem gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige Frauen erneuert. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) betonte, dass eine Schwangerschaft niemals als Berufsrisiko behandelt werden dürfe. Gleichzeitig machte sie klar, dass nun der Bund am Zug sei: „Jetzt ist Berlin gefragt“, erklärte sie und kündigte an, das Land werde weiter für volle Gleichberechtigung kämpfen.
Die Westdeutsche Handwerkskammer (WHKT) hat auf Basis einer landesfinanzierten Machbarkeitsstudie konkrete Vorschläge erarbeitet. Kernstück ist ein einmaliger, pauschaler Lohnersatz während der Schutzfrist. Die Ergebnisse der Studie werden im Juli offiziell vorgestellt.
Um die Initiative voranzubringen, hat das Wirtschaftsministerium Politiker:innen, Wirtschaftsvertreter:innen und zivilgesellschaftliche Akteur:innen in Berlin zusammengebracht. Die Diskussionen konzentrieren sich nun darauf, wie sich die Pläne in praktische Politik umsetzen lassen.
Sollten die Reformen beschlossen werden, stünde selbstständigen Frauen erstmals ein Mutterschutz zu – und zwar für Tausende. Die nächsten Schritte hängen von der Bundespolitik ab, wobei Nordrhein-Westfalen die Federführung übernimmt. Die Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie im Juli soll den Weg für die Umsetzung ebnen.






