17 April 2026, 16:40

Nürnberg darf vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" bleiben – doch der Streit geht weiter

Karte einer Stadt mit einem roten Hakenkreuz in der Mitte, umgeben von Text und Zahlen.

Nürnberg darf vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" bleiben – doch der Streit geht weiter

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Rechtsstreit zwischen der Stadt Nürnberg und ihrer Mitgliedschaft im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" ein Urteil gefällt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die öffentliche Förderung des Bündnisses gegen die staatliche Neutralitätspflicht verstößt – insbesondere im Verhältnis zur AfD, die als rechtspopulistisch eingestuft wird. Die Entscheidung fällt nach Jahren juristischer Auseinandersetzungen und Berufungsverfahren.

Der Rechtsstreit begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach erstmals gegen die Beteiligung der Stadt am Bündnis klagte. Die Partei argumentierte, dass öffentliche Gelder für eine Organisation, die sich gegen Rechtsextremismus engagiert, eine politische Voreingenommenheit darstellen könnten. 2024 gab das Bayerische Verwaltungsgericht der AfD zunächst recht – woraufhin Nürnberg in Berufung ging.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Stadt vorläufig im Bündnis bleiben darf. Allerdings verwies es den Fall zur erneuten Prüfung an das Bayerische Verwaltungsgericht zurück. Die Richter ordneten eine genauere Untersuchung des Hauptzwecks des Bündnisses sowie des Einflusses Nürnbergs auf dessen Aktivitäten an.

Das "Bündnis gegen Rechtsextremismus" ist ein großes Netzwerk mit 164 kommunalen Mitgliedern und 358 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Es erhält nicht nur öffentliche Mittel von Nürnberg – die Stadt steuert jährlich 30.000 Euro bei –, sondern auch von der Metropolregion Nürnberg und dem Bezirk Mittelfranken.

Mit dem Urteil kann Nürnberg seine Mitgliedschaft vorerst fortsetzen, während das Bayerische Verwaltungsgericht den Fall neu bewertet. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, der Rechtsstreit bleibt damit ungelöst. Das Ergebnis wird zeigen, ob öffentliche Fördergelder für solche Bündnisse mit der staatlichen Neutralität vereinbar sind.

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