Radfahrer mit 59 km/h in 30er-Zone geblitzt – wer haftet bei falschen Bußgeldbescheiden?
Wilhelm RoskothRadfahrer mit 59 km/h in 30er-Zone geblitzt – wer haftet bei falschen Bußgeldbescheiden?
Geschwindigkeitsmessungen sorgen in Deutschland für Verwirrung – ungewöhnliche Fälle nehmen zu
Falsche Bußgeldbescheide und sogar gefälschte Tempolimit-Schilder führen dazu, dass Autofahrer wie Radfahrer unerwartet mit Strafen konfrontiert werden. Erst kürzlich wurde ein Radfahrer in einem verkehrsreichen Bereich von Nachrodt-Wiblingwerde mit fast doppelter Höchstgeschwindigkeit geblitzt.
Am 18. März 2026 war ein Radfahrer mit 59 km/h in einer 30er-Zone unterwegs – und zwar in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Die Geschwindigkeitskontrolle ergab, dass er an diesem Tag zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern gehörte. Zwar können Radfahrer für überhöhte Geschwindigkeit belangt werden, doch die Strafen bewegen sich meist zwischen 15 und 35 Euro.
Die Höhe der Bußgelder hängt von der jeweiligen Verkehrssituation ab. In schweren Fällen kann sogar ein Punkt in Flensburg drohen, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt. Doch auch Fehler in den Bußgeldbescheiden sorgen für Ärger: Ein Autofahrer wurde aufgrund eines Tippfehlers mit 7.500 statt 75 Euro zur Kasse gebeten.
Tempolimits gelten für alle Verkehrsteilnehmer – also auch für Fahrräder. Die Behörden warnen zudem, dass falsche oder gefälschte Geschwindigkeitsbegrenzungen die Verwirrung noch verstärken.
Der Vorfall zeigt, wie Geschwindigkeitskontrollen nicht nur Autofahrer, sondern alle Verkehrsteilnehmer betreffen. Da selbst Radfahrer mit Strafen oder Verwarnungen rechnen müssen, sind alle aufgefordert, wachsam zu bleiben, um Bußgelder zu vermeiden. Fehler bei der Ahndung – wie falsche Abrechnungen oder irreführende Schilder – erschweren die Situation zusätzlich.






