Rasender Motorradfahrer flieht vor Polizei auf B42 und A562 in Bonn
Ein 35-jähriger Motorradfahrer ist wegen illegaler Straßenrennen angeklagt worden, nachdem er auf der Bundesstraße B42 mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Die Polizei bemerkte ihn erstmals, als er mit stark überhöhtem Tempo in Richtung Bonn fuhr, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h gilt.
Der Fahrer überfuhr durchgezogene Linien und beschleunigte auf extreme Geschwindigkeiten, wodurch er sich zunächst der Verfolgung durch die Beamten entziehen konnte. Später nahmen die Polizisten auf der Auffahrt zur Autobahn A562 erneut Kontakt zu ihm auf, wo er erneut die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritt.
Erst kurz vor der Ausfahrt „Rheinaue“ an der Petra-Kelly-Allee konnte die Polizei den Motorradfahrer schließlich stoppen. Sein Führerschein wurde sofort eingezogen, und ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Alleinrennen ist seit mehreren Jahren nach deutschem Recht strafbar.
Die Verkehrsabteilung 4 der Kölner Polizei hat die Ermittlungen übernommen. Dem Motorradfahrer drohen nun strafrechtliche Vorwürfe wegen des Verdachts auf illegales Straßenrennen. Sein Führerschein bleibt bis zum Abschluss des weiteren Verfahrens eingezogen.
