22 March 2026, 10:21

Sachsen sichert Trinkwasserversorgung mit 6,7 Millionen Euro für Krisenfälle ab

Schwarze und weiße Karte von Ober- und Niedersachsen mit geographischen Merkmalen wie Flüssen, Bergen und Städten mit beschreibendem Text.

6,7 Millionen Euro für sichere Wasserversorgung in Sachsen - Sachsen sichert Trinkwasserversorgung mit 6,7 Millionen Euro für Krisenfälle ab

Landesdirektion Sachsen investiert 6,7 Millionen Euro in sichere Wasserversorgung

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat über fünf Jahre hinweg 6,7 Millionen Euro in den Schutz der Wasserversorgung in der Region investiert. Die Mittel, die im Rahmen des Wassersicherstellungsgesetzes bereitgestellt wurden, sollen sicherstellen, dass die Bevölkerung und Unternehmen auch in Notlagen oder Krisen zuverlässig mit Wasser versorgt werden.

Ein zentraler Schwerpunkt der Initiative lag auf der Sanierung veralteter Rohwasserentnahmestellen. Durch die Modernisierungen wird die Stabilität der Wasserquellen für Haushalte und Betriebe langfristig gesichert. Wie LDS-Präsident Béla Bélafi betont, sei eine funktionsfähige Wasserversorgung in Katastrophenfällen "eine Frage von Leben und Tod".

Um die Widerstandsfähigkeit weiter zu stärken, wurden an wichtigen Wassereinrichtungen Notstromaggregate installiert. Damit bleibt die Funktion von Pumpen und Aufbereitungsanlagen auch bei Stromausfällen gewährleistet. Zudem wurden Wassertankwagen angeschafft, um in Gebieten mit ausgefallener Infrastruktur Trinkwasser liefern zu können.

Neben den Infrastrukturmaßnahmen hat die LDS auch den Umweltschutz priorisiert. Durch gezielte Maßnahmen werden Gewässer vor Verunreinigung und Schädigung geschützt, um die nachhaltige Nutzung der Ressourcen zu sichern.

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Die 6,7 Millionen Euro flossen in die Modernisierung von Entnahmestellen, die Notstromversorgung und den mobilen Wassertransport. Diese Schritte sollen sicherstellen, dass in Sachsen das Wasser – im Alltag wie in Krisenzeiten – zuverlässig fließt. Die Landesdirektion setzt ihre Überwachung und den Ausbau der Maßnahmen im Rahmen des Wassersicherstellungsgesetzes fort.

Quelle