19 June 2026, 22:16

Verurteilter Mörder flieht aus Hafturlaub – und scheitert an Motorradunfall in Italien

Flucht Löst Fragen aus: Mörder bekommt Tagesausgang - Wie kann das sein?

Verurteilter Mörder flieht aus Hafturlaub – und scheitert an Motorradunfall in Italien

Verurteilter Mörder flieht aus Haft – und wird nach Motorradunfall in Italien wiedergefasst

Benjamin F., ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, entkam während eines begleiteten Ausflugs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine. Später verunglückte er in Italien mit seinem Motorrad, bevor er erneut festgenommen und in Gewahrsam gebracht wurde. Der Vorfall wirft Fragen zu den Urlaubsregelungen für Hochrisiko-Häftlinge auf.

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Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können selbst verurteilte Mörder Anspruch auf Hafturlaub haben. Für unbegleitete Aktivitäten oder kurzfristige Beurlaubungen muss ein Inhaftierter mindestens acht Jahre seiner Strafe verbüßt haben. Die Entscheidungen basieren auf einer „tatsachengestützten Verhaltensprognose“, die das Flucht- oder Rückfallrisiko bewertet.

Benjamin F. waren bereits 38 begleitete Ausgänge genehmigt worden, bevor er flüchtete. Die Behörden hatten ihn zuvor als nicht flucht- oder missbrauchsgefährdet eingestuft. Während seiner Flucht besuchte er zunächst seine Mutter in Vöhrum, ehe er mit seinem Motorrad weiterfloh.

Der Fall wird nun untersucht. Das zuständige Ministerium hat sich bisher nicht zu seiner Bewertung oder möglichen Konsequenzen geäußert. Benjamin F. befindet sich nach seiner kurzen Flucht wieder in Haft. Die Ermittlungen werden prüfen, wie die Genehmigung für den Ausgang erteilt wurde und ob die Vorgaben eingehalten wurden. Das Ergebnis könnte künftige Entscheidungen über Hafturlaub in ähnlichen Fällen beeinflussen.

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