Berliner Gericht verbietet Apotheken die Zusammenarbeit mit fragwürdigen Online-Rezeptdiensten
Wilhelm RoskothBerliner Gericht verbietet Apotheken die Zusammenarbeit mit fragwürdigen Online-Rezeptdiensten
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Apotheken rechtlich für unzulässige Werbung verantwortlich sind, die von Online-Plattformen betrieben wird, mit denen sie zusammenarbeiten. Das Urteil folgt auf einen Rechtsstreit mit der Apothekenkette DoktorABC und deren Partnerschaft mit einem Online-Rezeptdienst. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hatte geklagt und argumentiert, dass die aktuelle Werbepraxis für verschreibungspflichtige Medikamente – darunter auch medizinisches Cannabis – gegen geltendes Recht verstößt.
Das Landgericht Berlin II urteilte, dass Apotheken nicht mit Plattformen kooperieren dürfen, die Patienten gezielt zu bestimmten Apotheken lenken. Eine solche Praxis untergräbt das Prinzip der freien Apothekenwahl, bei dem Patienten selbst entscheiden sollen, wo sie ihre Medikamente beziehen – ohne äußeren Einfluss.
Der Richterspruch geht auf eine Zusammenarbeit zwischen einer Apotheke und DoktorABC zurück, einem Online-Dienst, der es Patienten ermöglicht, nach dem Ausfüllen eines Fragebogens verschreibungspflichtige Medikamente auszuwählen. Die AKNR hatte vorgebracht, dass eine solche Werbung bestehende Gesetze verletzt – selbst dann, wenn Plattformen nicht einzelne Arzneimittel, sondern nur Medikamentenkategorien bewerben. Das Gericht gab dieser Argumentation statt und stellte klar, dass bereits die zielgerichtete Ansprache von Krankheitsbildern – ohne Nennung konkreter Behandlungen – als unzulässige Bewerbung gilt.
Das Urteil steht im Einklang mit einer jüngeren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall Bloomwell, die bestätigte, dass Werbeverbote unabhängig von der Art der Medikamentenbewerbung gelten. Die Rechtsanwältin Dr. Anne Bongers-Gehlert unterstützte die Haltung des Gerichts und betonte, dass Apotheken in solchen Partnerschaften Verantwortung übernehmen müssten.
Die AKNR warnte, dass Apotheken, die weiterhin mit derartigen Plattformen zusammenarbeiten, rechtliche Konsequenzen drohen und ihnen im Extremfall sogar die Betriebserlaubnis entzogen werden könnte. Nach Auffassung der Kammer tragen Apotheken die Verantwortung für Verstöße – selbst wenn sie die Werbung nicht direkt steuern.
Das Urteil setzt einen klaren Präzedenzfall für Apotheken, die mit Online-Rezeptdiensten kooperieren. Bei Verstößen gegen Werberegeln müssen sie mit rechtlichen Schritten und möglichen Gefährdungen ihrer Zulassung rechnen. Die AKNR unterstrich, dass die Einhaltung dieser Vorschriften entscheidend sei, um die Glaubwürdigkeit und Rechtmäßigkeit der Apotheken zu wahren.






