05 April 2026, 00:24

Brandenburg plant personalfreie Supermärkte für ländliche Regionen zuzulassen

Ein belebter Markt im historischen Zentrum von Heidelberg mit Menschen, die spazieren gehen, auf Bänken sitzen und in der Nähe von Zelten stehen, umgeben von Gemüsekörben, Gebäuden, Bäumen und einem klaren blauen Himmel.

Brandenburg plant personalfreie Supermärkte für ländliche Regionen zuzulassen

Brandenburg könnte bald das nächste deutsche Bundesland werden, das vollautomatisierte, personalfreie Supermärkte erlaubt. Mit diesem Schritt sollen Versorgungslücken in ländlichen Regionen geschlossen werden, wo traditionelle Geschäfte zunehmend Schwierigkeiten haben, sich wirtschaftlich zu halten. Bisher bewegen sich diese intelligenten Läden in einer rechtlichen Grauzone, während die Gesetzgebung mit der technologischen Entwicklung Schritt zu halten versucht.

Die SPD/CDU-Koalitionsregierung in Brandenburg hat nun Änderungen beschlossen, die den rund um die Uhr-Betrieb von personalfreien Läden ermöglichen sollen. Damit werden sie an die bestehenden Regelungen für herkömmliche Geschäfte angeglichen, die bereits von Montag bis Samstag durchgehend sowie an sechs Sonn- oder Feiertagen pro Jahr öffnen dürfen.

Andere Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen eingeführt, doch Brandenburgs Vorstoß muss noch im Landtag beraten werden. Bei einer Verabschiedung würden vor allem ländliche Gemeinden profitieren, in denen klassische Supermärkte mit finanziellen Herausforderungen kämpfen.

Stand April 2026 hat noch kein Bundesland spezifische gesetzliche Vorgaben für vollautomatisierte Läden erlassen. Das Fehlen klarer Regelungen lässt diese Geschäfte derzeit ohne formelle Aufsicht operieren, während die Politik an neuen rechtlichen Rahmenbedingungen arbeitet.

Die geplanten Änderungen würden es den Smart Stores ermöglichen, durchgehend zu öffnen – entsprechend den Öffnungszeiten von personalbesetzten Supermärkten. Davon könnten vor allem ländliche Regionen profitieren, die so besseren Zugang zu Lebensmitteln und Grundgütern erhalten. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Brandenburgischen Landtag.

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