05 April 2026, 10:21

"Merz kann mich mal": Wie ein Studentenspruch die Meinungsfreiheit auf die Probe stellt

Eine Gruppe von Menschen marschiert auf einer Straße bei einer Demonstration, einige halten Schilder und andere fahren Fahrräder, im Hintergrund ein historisches Gebäude mit Fenstern, Bögen, Säulen und Skulpturen.

"Merz kann mich mal": Wie ein Studentenspruch die Meinungsfreiheit auf die Probe stellt

Ein gegen den deutschen Politiker Friedrich Merz gerichteter Studentenspruch hat eine juristische Auseinandersetzung und eine Debatte über Meinungsfreiheit ausgelöst. Der Ausruf "Merz kann mich mal am Arsch lecken" tauchte erstmals bei einer Demonstration in Berlin im März auf, bevor er sich im Internet verbreitete. Nun sieht sich ein 18-jähriger Praktikant wegen der Verwendung des Spruchs mit einem Strafverfahren konfrontiert.

Besondere Aufmerksamkeit erlangte der Slogan, nachdem eine Studentengruppe ein Transparent mit der Aufschrift an der Technischen Universität Berlin aufgehängt hatte. Die Polizei entfernte es innerhalb von 15 Stunden, doch der Vorfall wirft Fragen nach Zensur und politischer Äußerungsfreiheit an Hochschulen auf.

Der Streit begann Anfang März, als der Spruch bei einer Protestaktion gegen die Wehrpflicht in Berlin zu sehen war. Wochen später hing die studentische Initiative EB 104 – bekannt für die Organisation von Lernräumen und Campus-Veranstaltungen – ein großes Banner mit der Aufschrift "Merz kann mich mal am Arsch lecken!" an der Fassade der Universität auf.

Die Behörden ließen es umgehend entfernen und beriefen sich auf mögliche Rechtsverstöße. EB 104 kritisierte dies als überzogenen Eingriff und argumentierte, dass damit die studentische Selbstverwaltung und die Meinungsfreiheit bedroht würden. In einer Stellungnahme bezeichnete die Gruppe das Vorgehen als "höchst problematisch".

Seither verbreitete sich der Spruch rasant in den sozialen Medien – in Memes, Protestparolen und sogar Liedern. Seine virale Reichweite hat die Debatte verschärft, wo Meinungsfreiheit endet und üble Nachrede beginnt. Nach deutschem Recht gilt als Beleidigung die Verbreitung unwahrer Behauptungen, die den Ruf einer Person schädigen – Merz selbst hat sich öffentlich nicht zu dem Spruch geäußert.

Die Ermittlungen richten sich nun gegen den 18-jährigen Praktikanten, der den Ausdruck erstmals verwendet haben soll. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob es sich um "böswillige Verleumdung und Beleidigung einer politischen Persönlichkeit" handelt. Unterstützer des Studenten argumentieren, der Fall setze ein gefährliches Präzedenz für politische Kritik, während Kritiker behaupten, der Spruch überschreite die Grenze zur persönlichen Schmähung.

Das Strafverfahren wird klären müssen, ob der Slogan gegen Beleidigunggesetze verstößt oder unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt. Der Fall hat bereits die Spannungen zwischen rechtlichen Grenzen und politischem Widerspruch offengelegt. Vorerst bleibt der Spruch ein Zankapfel in der Diskussion über freie Rede in Deutschland.

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