Julian Reichelt: Machtmissbrauch und neue Zeugenaussagen vor Gericht
Ella WeihmannJulian Reichelt: Machtmissbrauch und neue Zeugenaussagen vor Gericht
Der seit Langem schwelende Rechtsstreit um die Vorwürfe gegen den ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt wird sich voraussichtlich bis 2026 hinziehen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Anschuldigungen wegen Machtmissbrauchs und sexueller Fehlverhalten, die erstmals 2023 vom ARD berichtet wurden. Neue Gerichtsverhandlungen könnten bald Zeugenaussagen ans Licht bringen – einige davon könnten für seinen früheren Arbeitgeber, den Axel-Springer-Verlag, unangenehm werden.
Die Affäre begann im Februar 2023, als das ARD-Format Reschke Fernsehen einen Bericht ausstrahlte, in dem Reichelt vorgeworfen wurde, während seiner Zeit bei Bild weibliche Mitarbeiterinnen zu sexuellen Beziehungen gedrängt zu haben. Die Sendung ist mittlerweile nicht mehr in der ARD-Mediathek abrufbar, da sie aufgrund der zweijährigen Aufbewahrungsfrist gelöscht wurde. Reichelt erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung, woraufhin zentrale Passagen des Beitrags geschwärzt wurden.
Reichelt bestreitet die Vorwürfe seit jeher und betont, niemals Frauen zu Beziehungen genötigt zu haben. Dennoch bleiben Fragen offen – etwa zur Anzahl seiner Affären mit Mitarbeiterinnen und ob diese berufliche Konsequenzen für die betroffenen Frauen hatten. Diese ungeklärten Punkte könnten im kommenden Frühjahr vor Gericht thematisiert werden.
Der NDR, der hinter der ursprünglichen Untersuchung steht, treibt nun ein vollständiges Gerichtsverfahren voran, um die zensierten Teile des Berichts wiederherzustellen. Im Rahmen des Prozesses sollen Zeugen aussagen, darunter mindestens eine Frau, die behauptet, von Reichelt unter Druck gesetzt worden zu sein. Warum der NDR die Angelegenheit trotz des Zeitablaufs weiterverfolgt, hat der Sender nicht erläutert.
Die anstehenden Verhandlungen könnten eine öffentliche Aufarbeitung der Vorwürfe erzwingen – mit möglichen Folgen für den Axel-Springer-Verlag, wo einige Frauen berichten, nach ihren Aussagen berufliche Nachteile erlitten zu haben. Ein Urteil 2026 könnte entscheiden, ob die geschwärzten Passagen des ARD-Berichts wieder veröffentlicht werden.






