05 April 2026, 10:21

Sachsen-Anhalt revolutioniert Berufsregeln für Architekten und Stadtplaner mit Digitalisierung und Anerkennung

Farbcodierte Karte eines geplanten Wohnbaugebietes mit beschrifteten Abschnitten und Textdetails zu Gebäuden, Straßen und anderen Merkmalen.

Sachsen-Anhalt revolutioniert Berufsregeln für Architekten und Stadtplaner mit Digitalisierung und Anerkennung

Sachsen-Anhalt modernisiert Berufsregeln für Architekten und Stadtplaner

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die beruflichen Rahmenbedingungen für Architekten und Stadtplaner reformieren soll. Ziel ist es, Ausbildung, Registrierung und Arbeitsabläufe zu modernisieren. Gleichzeitig wird es für ausländische Fachkräfte einfacher, ihre Qualifikationen noch vor der Einreise nach Deutschland anerkennen zu lassen.

Nach dem geplanten Gesetz entfällt für ausländische Architekten und Planer das bisherige, oft langwierige Einzelfallprüfungsverfahren. Stattdessen sollen ihre Abschlüsse vorab geprüft und anerkannt werden – ein Novum im Vergleich zu den bisherigen Regelungen anderer Bundesländer. Damit löst Sachsen-Anhalt das bisherige System ab, das auf länderspezifischen Prüfungen basierte und häufig zusätzliche Tests oder Weiterbildungen verlangte, wie es noch im bisherigen EU-Anerkennungsgesetz verankert war.

Der Entwurf führt zudem digitale Verfahren für Anmeldungen und Benachrichtigungen ein. Antragsteller können Formulare künftig elektronisch einreichen, was den bürokratischen Aufwand für Berufsanfänger und etablierte Fachkräfte gleichermaßen verringert. Zudem wird es Absolventen ermöglicht, bereits direkt nach dem Studium eine Junior-Mitgliedschaft in der Architektenkammer zu erwerben und so früher von beruflichen Netzwerken zu profitieren.

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Die Ausbildungsinhalte werden erweitert, um aktuelle Themen wie Klimawandelanpassung, Energieeffizienz und Biodiversität abzudecken. Damit reagiert das Land auf die wachsenden Anforderungen an nachhaltiges Bauen und die Einbindung der Öffentlichkeit. Zudem erhalten Fachkräfte mehr Flexibilität in ihrer Berufsausübung: Künftig können sie auch in Unternehmensformen wie der GmbH & Co. KG, OHG oder KG tätig sein.

Die Änderungen betreffen zentral die Qualifizierung, Ausbildung und Arbeitsweise von Architekten und Stadtplanern in Sachsen-Anhalt. Durch elektronische Antragsverfahren und die Vorab-Anerkennung ausländischer Abschlüsse soll der Berufseinstieg erleichtert werden. Gleichzeitig tragen aktualisierte Ausbildungsinhalte und erweiterte Unternehmensoptionen den modernen Herausforderungen in Bauwesen und Planung Rechnung.

Quelle