04 April 2026, 12:20

Steinwürfe auf Gleise: Zugverkehr zwischen Lüneburg und Deutsch Evern lahmgelegt

Gruppe von Kindern, die mit einem Spielzeugräumzug auf einem Eisenbahnübergang spielen, umgeben von Häusern, Bäumen und anderen Gegenständen, mit Text unten.

Steinwürfe auf Gleise: Zugverkehr zwischen Lüneburg und Deutsch Evern lahmgelegt

Schwerwiegende Störung im Zugverkehr zwischen Deutsch Evern und Lüneburg nach Steinwürfen auf Gleise

Am Montagabend kam es zu erheblichen Behinderungen im Zugverkehr zwischen Deutsch Evern und Lüneburg, nachdem Kinder Steine auf die Gleise gelegt hatten. Ein Triebwagenführer entdeckte mehrere Jugendliche in der Nähe der Strecke, woraufhin sofort die Polizei alarmiert wurde. Wie die Behörden später bestätigten, wurden vor Ort keine Kinder mehr angetroffen.

Der Vorfall begann gegen 18:30 Uhr, als der Lokführer Kinder auf den Gleisen bemerkte. Die Polizei rückte mit Blaulicht an, fand die Stelle jedoch verlassen vor. Die Strecke musste vorübergehend gesperrt werden, was zu Verspätungen für die Fahrgäste führte.

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Das Ablegen von Gegenständen auf Bahnanlagen stellt eine Straftat mit schweren rechtlichen Konsequenzen dar. Die Bundespolizei warnt, dass solche Handlungen Menschenleben gefährden und den Reiseverkehr massiv beeinträchtigen können. Zwar gibt es keine bundesweiten Statistiken zu ähnlichen Vorfällen, doch wurden vereinzelt Fälle gemeldet – etwa von Jugendlichen, die vor einem ICE in Niedersachsen flüchteten.

Bahnanlagen bergen extreme Risiken, doch Kinder erkennen die Gefahren oft nicht. Angesichts der beginnenden Schulferien werden Eltern aufgefordert, mit ihren Kindern über die Sicherheit im Bahnverkehr zu sprechen. Zeugen des Montagsvorfalls werden gebeten, sich an die Bundespolizeiinspektion Bremen zu wenden.

Mittlerweile ist die Strecke wieder freigegeben, doch Reisende müssen nach solchen Vorfällen weiterhin mit möglichen Verspätungen rechnen. Die Behörden betonen erneut die Bedeutung der Bahnsicherheit – insbesondere für junge Menschen. Den Verantwortlichen für das Ablegen der Steine drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Quelle