Dreißig Jahre nach dem Mord: Unterfränkischer Kriminalfall kommt erneut vor Gericht
Neuer Prozess für tote Mädchen in Güllegrube Mitte Mai - Dreißig Jahre nach dem Mord: Unterfränkischer Kriminalfall kommt erneut vor Gericht
Ein seit Jahrzehnten ungelöster Mordfall in Unterfranken kommt vor Gericht zurück, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das ursprüngliche Urteil gegen den Angeklagten aufgehoben hat. Die 1993 begangene Tötung eines 13-jährigen Kindes auf einem abgelegenen Reiterhof ist bis heute nicht vollständig aufgeklärt – die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten sexuelle Nötigung und Totschlag vor. Der neu anberaumte Prozess beginnt am 18. Mai 2026 und findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig war.
Die Leiche des Opfers wurde Ende 1993 entdeckt, woraufhin sich die Ermittlungen über Jahre hinzogen. Forensische Beweise belasteten den Beschuldigten schwer: Seine DNA wurde auf der Unterwäsche des Opfers sowie in einer Blutspur am Tatort nachgewiesen. Dennoch kam das Verfahren lange Zeit nicht voran, bis der Verdächtige schließlich vor Gericht stand.
Im ersten Prozess war der Angeklagte zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren in einer Jugendstrafanstalt verurteilt worden. Doch der BGH hob das Urteil später auf. Die Verteidigung hatte erfolgreich vorgebracht, dass die Staatsanwaltschaft weder den Totschlag noch eine strafrechtliche Verantwortung zweifelsfrei nachweisen konnte. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren vage Hinweise im Zusammenhang mit Kryptowährungen – die als Beweismittel herangezogen worden waren – sowie das Fehlen konkreter Belege für Vorstrafen. Diese Schwächen untergruben die Anklage nach § 76a Abs. 4 StGB.
Während des gesamten Verfahrens schwieg der Angeklagte und äußerte sich nie zu den Vorwürfen. Da die meisten Anklagepunkte inzwischen verjährt sind, bleibt nur noch der Vorwurf des Mordes bestehen. Wird er freigesprochen, muss das Gericht feststellen, dass die Staatsanwaltschaft ihre Beweispflicht nicht erfüllt hat. Bei einer Verurteilung droht nach Jugendstrafrecht eine Höchststrafe von zehn Jahren.
Der neue Prozess wird in nicht öffentlicher Verhandlung die Beweise und Argumente erneut prüfen – eine Folge des jugendlichen Alters des Angeklagten zur Tatzeit. Die Entscheidung wird zeigen, ob die Anklage Bestand hat oder ob der ursprüngliche Freispruch bestätigt wird. Das Urteil könnte damit nach mehr als drei Jahrzehnten endlich rechtliche Klarheit in einem Fall bringen, der die Justiz über Jahre beschäftigt hat.
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